Neue Ligarichtlinie des WSB beschlossen - Bereit für das Sportjahr

Neuer Meldeschluss der Ligen ist der 31.07. eines Jahres! Hier gibt es die Änderungen im Überblick.

WSB LigaDas Prädium hat die überarbeitete Ligarichtlinie beschlossen. Pünktlich zum Start der Ligen im Herbst.

 

Alle Änderungen im Überblick:

 

Punkt A 6.:

Sollte es aufgrund von äußeren Umständen nicht möglich sein, die Ligasaison planmäßigzu beginnen bzw. planmäßig zu beenden, so erarbeitet der Vorsitzende der WSB Liga-und Rundenwettkampfkommission mit dem Referenten für das Kampfrichterwesenund dem/den jeweils betroffenen Ligaleiter(n) Vorschläge zur weiteren Vorgehensweise, über die das Präsidium abschließend entscheidet.

 

Punkt B 4.3.:

Meldeschlusstermine sindMeldeschlusstermine sind

  • der 31. Juli für die Beantragung der Liga-Mannschaftslizenzen Bogen, LGund LP (Antrag an den zuständigen Ligaleiter)
  • der 31. August für die Beantragung der Einzellizenzen (Ligapässe) Bogen, LG und LP (Antrag an die Geschäftsstelle des WSB) Stand: 16.06.20204
  • der 31. Januar für die Beantragung der Liga-Mannschaftslizenzen Liga Luftgewehr-Auflage- (Antrag an den zuständigen Ligaleiter)
  • der 31. Januar für die Beantragung der Einzellizenzen (Ligapässe) Liga Luftgewehr-Auflage- (Antrag an die Geschäftsstelle des WSB)

 

Punkt C 5.3.3.:

Schießstandausstattung für Hockerschützen und Rollstuhlfahrer

Die Auflagen müssen der Regel 9.6 der Sportordnung entsprechen. Die Auflagen müssenso beschaffen sein, dass sowohl stehende Schützen wie auch Hockerschützen/Rollstuhlfahrer den Liga-Wettkampf regelkonform absolvieren können. Der ausrichtende Verein ist für die Auflagen-Beschaffenheit verantwortlich. Die Hockerschützen/Rollstuhlfahrer müssen im Sitzen ihr Gewehr auf die Auflage legen und zielen können, ohne die Sitzposition zu verändern. Die Auflagen-Tiefe muss so beschaffen sein, dass er mit maximaler Schäftung von 550 mm das Gewehr, ohne von der Auflageabzurutschen, ablegen kann. Dass man zum Scheibenwechsel eventuell aus dem Anschlag gehen muss, ist zumutbar.

 

Punkt C 5.3.4.:

Feuerlinie für Hockerschützen und Rollstuhlfahrer

Abweichend von Regel 0.3 der Sportordnung, „Die Entfernungsmarkierung (Feuerlinie) darf nicht mit den Füßen berührt werden“, dürfen Hockerschützen und Rollstuhlfahrer,sofern die baulichen Gegebenheiten des Schießstandes die Einhaltung der Regel 0.3 nicht zulassen, die Entfernungsmarkierung (Feuerlinie) berühren bzw. übertreten. Die der Entfernungsmarkierung (Feuerlinie) nächstgelegenen Stuhlfüße bzw. Rollenmüssen sich vor der Entfernungsmarkierung (Feuerlinie) befinden. Des Weiteren ist die Regel 9.7.6.1 Satz 2 der Sportordnung zu beachten und einzuhalten.

Punkt C 6.5.:

Aufstieg in die Westfalenliga Luftgewehr -Auflage-

Die Gruppenersten und der beste Gruppenzweite der Gruppen A, B und C ermitteln den Verbandsligasieger Luftgewehr -Auflage-. Der beste Gruppenzweite wird durch die Durchschnittsringzahl aller geschossenen Ligawettkämpfe ermittelt. Es werden nur die Wettkampfergebnisse berücksichtigt, die in die Setzliste eingehen. Diese Wettkampfergebnisse werden addiert und durch die entsprechende Anzahl der berücksichtigten Wettkampfergebnisse dividiert.

Die Ermittlung des besten Gruppenzweiten erfolgt in folgender Reihenfolge unter Zugrundelegung der nachstehenden Ergebnisse. Zunächst wird die Durchschnittsringzahl aller geschossenen Ligawettkämpfe verglichen.

Bei Gleichstand die Durchschnittsringzahl der einzelnen Ligawettkämpfe, beginnend mit dem letzten Ligawettkampf und zurück vergleichend bis zum ersten Ligawettkampf.

Bei erneutem Gleichstand endscheidet das Los.

Die Wettkämpfe werden als Ligawettkämpfe ausgetragen. Die Halbfinalbegegnungen werden ausgelost, wobei der beste Gruppenzweite nicht auf den Gruppenersten, mit dem er in einer Gruppe geschossen hat, treffen darf. Die Verlierer schießen um Platz 3 und die Sieger um Platz 1.

Der Sieger der Verbandsliga Luftgewehr -Auflage- steigt direkt in die Westfalenliga Luftgewehr -Auflage- auf.

Die 2.-4.-Platzierten des Verbandsligafinales Luftgewehr -Auflage-Schießen mit Platz7 der Westfalenliga Luftgewehr -Auflage- einen aus zwei 30 Schuss Programmen bestehenden Relegationswettkampf.

Verzichtet ein Verein auf die Teilnahme am Relegationswettkampf oder hat bereits eine Mannschaft in der Westfalenliga Luftgewehr -Auflage-, so rückt die nächstplatzierte Mannschaft nach.

Der Verzicht auf den Aufstieg bzw. zur Teilnahme an dem Relegationswettkampf ist dem Verbandsligaleiter Luftgewehr -Auflage- schriftlich bis zum vorletzten Wettkampftaganzuzeigen.

 

F:

Diese Richtlinie wurde von der Liga- und Rundenwettkampfkommission des WSB am 03.06.2020 erarbeitet, am 15.06.2020 durch das Präsidium des WSB erlassen und tritt einen Tag nach Veröffentlichung auf der Internetseite oder der Schützenwarte des WSB in Kraft.

Für alle Ligawettkämpfe sowie Final- und Relegationswettkämpfe gilt, dass diese mit dem Regelwerk beendet werden, mit dem die Ligasaison gestartet wurde.

 

Zur aktuellen geänderten Ligarichtlinie gelangen Sie hier.