Teilnahmebedingungen

Teilnahmebedingungen zu Bildungsangeboten des Westfälischen Schützenbundes 1861 e.V.

Allgemeine Teilnahmebedingungen Qualifizierung

1. Geltungsbereich

Für die Geschäftsbeziehung zwischen dem Veranstalter einer Qualifizierungsmaßnahme und dem sich zu der jeweiligen Qualifizierungsmaßnahme anmeldenden Teilnehmenden gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Teilnahmebedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Anmeldung gültigen Fassung. Abweichende Bedingungen des Teilnehmenden werden nicht anerkannt, es sei denn, der jeweilige Veranstalter einer Qualifizierungsmaßnahme stimmt ihrer Geltung ausdrücklich zu.

2. Vertragspartner

Der Vertrag über die Teilnahme an einer Qualifizierungsmaßnahme kommt ausschließlich zwischen dem in der Ausschreibung benannten Veranstalter und dem Teilnehmenden zustande.

Für die Organisation, Durchführung und die Inhalte der gebuchten Qualifizierungsmaßnahme ist ausschließlich der jeweilige Veranstalter verantwortlich.

3. Anmeldeverfahren und –bedingungen

3.1. Der Teilnehmende meldet sich zu den angebotenen Qualifizierungsmaßnahmen schriftlich, elektronisch oder über die Internetportale unter Verwendung des dort bereitgehaltenen Anmeldeverfahrens (siehe hierzu Ziffer 3.2.) beim jeweiligen Veranstalter einer Qualifizierungsmaßnahme an.

3.2. Voraussetzung zur Teilnahme an einem Lehrgang ist, dass der Teilnehmer die geforderten Voraussetzungen des entsprechenden Lehrgangs erfüllt, die Ordnungen des WSB 1861 e.V. anerkennt und seine Daten, zur Weitergabe an den DOSB zur Lizenzausstellung, gespeichert werden.

3.3. Die Anmeldung über ein Internetportal kann nur erfolgen, wenn der Teilnehmende durch Bestätigung der Schaltfläche „Ich habe die Allgemeinen Teilnahmebedingungen gelesen und akzeptiere diese“ sowie der Schaltfläche "Einwilligungserklärung zum Datenschutz" diese Vertragsbedingungen akzeptiert und dadurch in seinen Antrag aufgenommen hat.

3.4. Der Teilnehmende erhält eine Eingangsbestätigung schriftlich oder elektronisch. Diese bestätigt lediglich den Eingang der Anmeldung zu einer Qualifizierungsmaßnahme und stellt noch keine Annahme des Antrags dar. Der Vertrag mit dem Teilnehmenden kommt erst durch Übersendung der ausdrücklichen Anmeldebestätigung durch den jeweiligen Veranstalter der gebuchten Qualifizierungsmaßnahme und deren Rücksendung durch den Teilnehmenden zustande. Diese erfolgt innerhalb von 14 Arbeitstagen nach Eingang der Anmeldung. Der Teilnehmende bleibt über diesen Zeitraum an seine Anmeldung gebunden. Ein Rücktritt von der Anmeldung ist unter den in Ziffer 8., eine Umbuchung oder Ersetzungsbefugnis unter den in Ziffer 7. dieser Allgemeinen Teilnahmebedingungen vereinbarten Regelungen möglich.

3.5. Ist eine gebuchte Qualifizierungsmaßnahme bereits ausgebucht, wird der Teilnehmende darüber informiert. In diesem Fall entfällt die Bindungswirkung des von dem Teilnehmenden abgegebenen Angebots. Kosten fallen für den Teilnehmenden nur dann an, wenn er verbindlich die Anmeldebestätigung erhält.

3.6. Der Teilnehmende erhält rechtzeitig vor Beginn der Qualifizierungsmaßnahme eine Einladung schriftlich oder per E-Mail mit weiteren spezifischen Informationen.

4. Widerrufsrecht bzw. Ausschluss des Widerrufsrechts

4.1. Handelt es sich um einen Vertrag zur Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen Beherbergung zu anderen Zwecken als zu Wohnzwecken sowie zur Erbringung weiterer Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen und sieht der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vor, steht dem Teilnehmenden, auch wenn es sich um einen Verbraucher handelt, kein Widerrufsrecht zu (vgl. § 312g Absatz 2 Nr. 9 BGB).

4.2. In allen anderen Fällen steht dem Teilnehmenden das folgende Widerrufsrecht zu, wenn es sich bei ihr bzw. ihm um eine Verbraucherin bzw. einen Verbraucher und es sich bei dem Vertrag um einen Fernabsatzvertrag handelt oder der Vertrag außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen wurde: 

Widerrufsrecht für Verbraucher 

Diese nachfolgende Klausel gilt nur für Verbraucher im Sinne von §13 BGB (Privatkunden), das heißt jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugeordnet werden kann: 

Widerrufsbelehrung, Widerrufsrecht 

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu

widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie den jeweiligen Veranstalter einer Qualifizierungsmaßnahme mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Machen Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch, so werden wir Ihnen unverzüglich eine Bestätigung über den Eingang eines solchen Widerrufs übermitteln. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Besonderer Hinweis

Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.

5. Preise

Der Preis (Teilnahmegebühr) für die Teilnahme an einer Qualifizierungsmaßnahme ist bei den einzelnen Angeboten angegeben. Die Veranstalter können Ermäßigungen einräumen.

6. Zahlungsbedingungen

Der Teilnehmende erhält mit dem Vertrag vom jeweiligen Veranstalter der gebuchten Qualifizierungsmaßnahme eine Rechnung. Dieser Rechnungsbetrag ist innerhalb 14 Tagen durch Überweisung zu zahlen. durch Überweisung zu zahlen.

7. Umbuchung, Ersetzungsbefugnis

7.1. Bei Qualifizierungsmaßnahmen kann der Teilnehmende bis zu sechs Wochen und einem Tag (bis zum 43. Tag) vor Beginn der Maßnahme gegen eine pauschale Umbuchungsgebühr in Höhe von 15,00 Euro eine Umbuchung auf eine andere Maßnahme desselben Veranstalters vornehmen.

7.2. Der Teilnehmende kann bis 7 Tage vor Beginn einer Qualifizierungsmaßnahme verlangen, dass an dessen Stelle eine Ersatzperson an der Maßnahme teilnimmt. Besteht ein Angebot aus mehreren Teilen oder Abschnitten, kann die Ersetzungsbefugnis nur für das gesamte Angebot erklärt werden. Eine Ersetzungsbefugnis nur für einzelne Teile oder Abschnitte eines Angebots ist ausgeschlossen. Es ist erforderlich, dass die Ersatzperson in alle Rechte und Pflichten des Vertrages eintritt und sich unter Berufung auf die Ersetzungsbefugnis gesondert anmeldet.

Der Veranstalter kann dem Eintritt der Ersatzperson widersprechen,

  1. a) wenn diese den besonderen Qualifikationserfordernissen nicht genügt oder deren Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anweisungen entgegenstehen

oder

  1. b) wenn zu der Qualifizierungsmaßnahme ein Nachrücker aus einer bestehenden Warteliste in den Vertrag eintritt.

7.3. Bei Eintritt eines Dritten fällt eine Bearbeitungspauschale in Höhe von 15,00 Euro an, die sofort zur Zahlung fällig ist. Tritt eine Ersatzperson in den Vertrag ein, so haften der Teilnehmende und die Ersatzperson für die Teilnahmegebühren und die durch den Eintritt entstehenden Mehrkosten als Gesamtschuldner.

8. Rücktritt des Teilnehmenden und Stornobedingungen

8.1. Der Teilnehmende kann jederzeit vor Beginn der Qualifizierungsmaßnahme nach Maßgabe der folgenden Bedingungen von seiner Anmeldung bzw. vom Vertrag zurücktreten: Besteht ein Angebot aus mehreren Teilen, kann der Rücktritt nur für die gesamte Maßnahme erklärt werden. Der Rücktritt von einzelnen Teilen bzw. Abschnitten von Maßnahmen ist ausgeschlossen. Der Rücktritt ist ausschließlich unter Angabe der Lehrgangsnummer schriftlich per Post, per Telefax oder E-Mail gegenüber dem Veranstalter zu erklären. Maßgeblich ist der Eingang der Rücktrittserklärung beim Veranstalter. Der Teilnehmende ist für die Tatsache des Zugangs und den Zeitpunkt des Zugangs beweispflichtig.

8.2. Tritt der Teilnehmende von der Buchung zurück oder tritt er eine Qualifizierungsmaßnahme nicht an, kann der Veranstalter unter Berücksichtigung gewöhnlich ersparter Aufwendungen und der gewöhnlich anderweitigen Verwendung der angebotenen Leistungen angemessenen Schadensersatz nach den folgenden Pauschalsätzen verlangen.

8.3. Soweit bei den Zahlungsbedingungen der einzelnen Maßnahmen nicht abweichende Stornoregelungen angegeben sind, werden die nachfolgenden Stornopauschalen fällig. Die Höhe dieser Stornierungspauschalen richtet sich nach dem Zeitpunkt des Rücktritts und beträgt je

Teilnehmendem:

Für Maßnahmen ohne Unterkunft und Verpflegung

- bis zum 14. Tag vor Beginn 30 % des Preises, jedoch mindestens 15,00 Euro,

- ab dem 13. Tag 90 % des Preises, jedoch mindestens 35,00 Euro.

Für Maßnahmen mit Unterkunft und Verpflegung

- bis zum 43. Tag vor Beginn 15 % des Preises,

- bis zum 44. - 2. Tag vor Beginn 50 % des Preises,

- ab dem 1. Tag vor Beginn 100 % des Preises.

8.4. Der Veranstalter behält sich vor, anstelle der vorstehenden Pauschalen eine höhere, individuell berechnete Entschädigung zu fordern, soweit er nachweist, dass ihm wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind. In diesem Fall ist der Veranstalter verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung ersparter Aufwendungen und einer etwaigen anderweitigen Verwendung der Leistungen konkret zu beziffern und zu belegen.

8.5. Weist der Teilnehmende nach, dass der entstandene Schaden geringer ist als die pauschalierten Stornokosten, so hat er nur den geringeren Schaden zu zahlen.

9. Leistungen

9.1. Die Leistungen der Veranstalter sind der Ausschreibung und der darin enthaltenen Leistungsbeschreibung der jeweiligen Qualifizierungsmaßnahme zu entnehmen.

9.2. Für Teilnehmer an Qualifizierungsmaßnahmen mit dem Ziel, eine Lizenz zu erwerben, gelten darüber hinaus die Verbindlichen Standards zur Qualitätssicherung in Qualifizierungsmaßnahmen (Auszug: Verbindliche Standards zur Qualitätssicherung in Qualifizierungsmaßnahmen).

10. Leistungsänderungen

Änderungen oder Abweichungen einzelner Leistungen von den vertraglich vereinbarten Inhalten, die nach Vertragsschluss notwendig werden und vom Veranstalter nicht treuwidrig herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit die Änderungen und Abweichungen nicht erheblich sind und dem Gesamtcharakter der gebuchten Qualifizierungsmaßnahme nicht widersprechen. Der Veranstalter ist verpflichtet, den Teilnehmenden unverzüglich über die Leistungsänderung bzw. - abweichung zu informieren. In diesen Fällen ist der Teilnehmende nicht berechtigt, den Preis zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten bzw. den Vertrag zu kündigen. Gesetzliche Gewährleistungsrechte gelten selbstverständlich auch für geänderte Leistungen.

11. Lehrgangsabsagen bzw. –verschiebungen

11.1. Der Veranstalter behält sich vor, das Angebot aus wichtigem Grund abzusagen oder zu verschieben. Wichtige Gründe sind z.B. Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl, Ausfall des Referenten wegen Erkrankung, Unbenutzbarkeit der Sportstätte, kurzfristige Hotelschließung. Bei Absage oder Verschiebung aus wichtigem Grund werden die Teilnehmenden unverzüglich informiert.

11.2. Wird ein Angebot abgesagt, wird eine bereits gezahlte Teilnahmegebühr unverzüglich erstattet. Gleiches gilt für die Verschiebung einer Qualifizierungsmaßnahme, wenn der Teilnehmende daran aufgrund der Verschiebung nicht teilnehmen kann. Wegen weitergehender Ansprüche des Teilnehmenden wird auf die Regelung unter Ziffer 12. verwiesen.

12. Haftung

12.1. Ansprüche des Teilnehmenden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Teilnehmenden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des jeweiligen Veranstalters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrages notwendig sind.

12.2. Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der jeweilige Veranstalter nur auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Teilnehmenden aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

12.3. Die Einschränkungen der Ziffern 12.1. und 12.2. gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des jeweiligen Veranstalters, wenn Ansprüche direkt gegenüber diesen geltend gemacht werden.

13. Versicherung

Für die Teilnehmenden an den Qualifizierungsmaßnahmen, sofern sie Mitglied in einem dem Westfälischen Schützenbund 1861 e.V. angeschlossenen Verein sind, besteht während der Veranstaltung und auf dem direkten Weg von der jeweiligen angegebenen Wohnanschrift zum Veranstaltungsort und auf dem direkten Rückweg Unfall-, Kranken- und Haftpflichtversicherungsschutz im Rahmen des zwischen der Sporthilfe NRW e.V. und den jeweiligen Versicherungsgesellschaften abgeschlossenen Sportversicherungsvertrages in der zum Zeitpunkt der Anmeldung geltenden Fassung. Informationen über Inhalt und Umfang des Versicherungsschutzes können beim Versicherungsbüro des Landessportbundes NRW, Friedrich-Alfred-Allee 15, 47055 Duisburg, oder im Internet unter www.arag.de/versicherungen/vereine-verbaende/sport/nrw/ abgerufen werden. Ein Schadensfall, für den Versicherungsschutz bestehen kann, ist unverzüglich dem Veranstalter anzuzeigen, damit dieser eine Schadensmeldung abgeben kann.

14. Urheberrecht

Die Unterlagen, die die Teilnehmenden im Rahmen der Qualifizierungsmaßnahme vom Veranstalter erhalten, sind urheberrechtlich geschützt. Sie werden exklusiv den Teilnehmenden zur Verfügung gestellt und dürfen, auch nicht auszugsweise, ohne Einwilligung des Veranstalters bzw. des Rechteinhabers vervielfältigt oder verbreitet werden. Der Veranstalter behält sich insofern alle ihm zustehenden Rechte vor.

15. Datenerhebung, -verarbeitung, -nutzung

15.1. Im Rahmen der Vertragsbegründung, -durchführung und -beendigung erhebt, verarbeitet und nutzt der Veranstalter einer Qualifizierungsmaßnahme personenbezogene Daten der Teilnehmenden unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG). Bei den erforderlichen personenbezogenen Daten handelt es sich um den vollständigen Namen, das Geschlecht, die Anschrift mit Straßenname, Hausnummer, Postleitzahl und Ortsangabe, das Geburtsdatum, eine E-Mail-Adresse, eine Telefonnummer, ggf. eine Bankverbindung und ggf. eine Vereinszugehörigkeit. Weitere Informationen sind in der Datenschutzerklärung enthalten.

15.2. Soweit für die Durchführung eines Angebots, zum Beispiel zum Erwerb einer Lizenz, weitergehende personenbezogene Daten erhoben, verarbeitet und genutzt werden, erfolgt die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung aufgrund einer ausdrücklichen Einwilligung des Teilnehmenden. Die Verweigerung der Einwilligung führt dazu, dass die Lizenzierung nicht erfolgen kann (Auszug: Verbindliche Standards zur Qualitätssicherung in Qualifizierungsmaßnahmen).

16. Schlussbestimmungen

16.1. Für Verträge zwischen dem jeweiligen Veranstalter einer Qualifizierungsmaßnahme und dem Teilnehmenden gilt ausschließlich deutsches Recht.

16.2. Ist der Vertragspartner Kaufmann im Sinne des HGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, hat er keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland oder ist sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt, so ist der ausschließliche Gerichtsstand für alle Auseinandersetzungen aus und im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis der Sitz des jeweiligen Veranstalters der gebuchten Qualifizierungsmaßnahme.

16.3. Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam, undurchführbar oder nicht durchsetzbar sein oder werden oder lückenhaft sein, so wird dadurch die Gültigkeit des Vertrags und der übrigen Bedingungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen, fehlenden oder undurchführbaren Bestimmung tritt eine wirksame Bestimmung, die dem sonstigen Inhalt des Vertrages entspricht und dem Zweck der unwirksamen, fehlenden oder undurchführbaren Bestimmung am nächsten kommt. 

Informationen zum Online-Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherstreitschlichtungsstelle 

Die EU-Kommission stellt Informationen für die Durchführung von Beschwerdeverfahren zur Online- Streitbeilegung (OS) für Verbraucher zur Verfügung. Diese Informationen finden Sie auf der Plattform der Europäischen Kommission zur Online-Streitbeilegung (OS) für Verbraucher: http://ec.europa.eu/consumers/odr/

Der Westfälische Schützenbund 1861 e.V. ist zur Teilnahme an einer außergerichtlichen Online- Streitbeilegung vor einer Verbraucherstreitschlichtungsstelle gesetzlich nicht verpflichtet, aber bereit, hieran freiwillig teilzunehmen.

Verbraucher können sich hierzu an die folgende Verbraucherstreitschlichtungsstelle wenden:

Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e. V.

Straßburger Straße 8

77694 Kehl am Rhein

Tel. 07851 / 795 79 40

Fax 07851 / 795 79 41

E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

https://www.verbraucher-schlichter.de