Schießstandrichtlinien
Die neuen Schießstandrichtlinien sind im Mai 2024 in Kraft getreten. Diese Rubrik wird gegenwärtig entsprechend überarbeitet. Aktuelle Hinweise sowie die neuen Schießstandrichtlinien im Volltext finden Sie bereits unter diesem Link.
Bereits bei der Planung von Schießständen sollten die Schießstand – Richtlinien herangezogen werden; es empfiehlt sich zudem die Einschaltung eines Schießstandsachverständigen. Die in der jeweiligen Region tätigen Sachverständigen lassen sich über die zuständigen Waffenrechtsbehörden erfragen. Sicherheitstechnische Abnahmen von neu errichteten Schießstätten und die Regelüberprüfungen bestehender Schießstände werden in der Regel von Schießstandsachverständigen, oft im Zusammenwirken mit den waffenrechtlich zuständigen Behörden, durchgeführt.
Schießstandordnung
Schießstandordnung für alle Schusswaffen
Bogensportanlagen
Schießordnung für alle Bogendisziplinen