Verbandsgerichtsbarkeit

Die Verbandsgerichtsbarkeit des Westfälischen Schützenbundes besteht nach § 19 der Satzung aus den WSB-Gerichten 1. Instanz und 2. Instanz. Beide Gerichte wurden durch den Hauptausschuss des WSB am 13. Oktober 2017 in Bad Rothenfelde für die Dauer von drei Jahren neu besetzt.

Gemäß § 11 bzw. 12 der Rechtsordnung hat die Verfahrenseinleitung schriftlich zu erfolgen. Schriftsätze sind in dreifacher Ausfertigung bei der WSB-Geschäftsstelle, Eberstraße 30, 44145 Dortmund, einzureichen.

Die Gerichte setzen sich aktuell wie folgt zusammen:

 

WSB-Gericht 1. Instanz Name Ort
Vorsitzender Ulrich Rehborn Dortmund
stellv. Vors. und 1. Beisitzer Wolfgang Penning Dortmund
2. Beisitzer Dr. Gerhard Breuer Dortmund
1. Ersatzmitglied Daniel Hernaiz-Kleine Warendorf
2. Ersatzmitglied Claudia Hüls Lage
3. Ersatzmitglied Martin Lange Soest
     
WSB-Gericht 2. Instanz Name Ort
Vorsitzender Arno Berning Raesfeld
stellv. Vors. und 1. Beisitzer Frank Th. Wortmann Hamm
2. Beisitzer Dr. Stephan Osnabrügge Bonn
1. Ersatzmitglied Heinz Paus Paderborn
2. Ersatzmitglied Dr. Thomas Grohmann Bad Oeynhausen
3. Ersatzmitglied Ralf Schulz-Henze Leopoldshöhe