Umsetzung der EU-Datenschutz-Grundverordnung
Am 25. Mai 2018 treten die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie das diese Verordnung ergänzende Bundesdatenschutzgesetz neu (BDSG) in Kraft. Damit verbunden sind Veränderungen der Rechtslage im Bereich des Datenschutzes, die auch von Vereinen und Verbänden beachtet werden müssen
Die folgenden Ausführungen sollen den vielen ehrenamtlich aktiven Vereinsvorständen im Westfälischen Schützenbund als Leitfaden dienen, um der berechtigten Besorgnis adäquate Handlungsanleitungen und maßgeschneiderte Mustervorlagen entgegen zu setzen.
Eine 10-Punkte-Checkliste und Muster-Dokumente finden Sie hier:
Der LandesSportBund NRW hat die wichtigsten Punkte zur Datenschutz-Grundverordnung der Europäischen Union und des neuen Bundesdatenschutzgesetzes in einem VIBSS-Infopapier (Stand April 2018) zusammengetragen
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