Wichtige Hinweise für alle Lizenzverlängerungen und Lizenzneuausstellungen!
Aufgrund der Vorgaben des DOSB (Deutscher Olympischer Sportbund) sind sowohl bei Lizenzverlängerungen als auch bei Neuausstellungen von Lizenzen die folgenden Formulare im Original unterzeichnet einzureichen bzw. anzufordern:
Das Erweiterte Führungszeugnis (EFZ) kann kostenfrei bei der jeweiligen Stadt- oder Gemeindeverwaltung beantragt werden, wenn der Verein das Formular zur Beantragung des EFZ ausfüllt.
Nach Erhalt des EFZ muss dieses per E-Mail (
Der unterzeichnete WSB-Ehrenkodex sowie der unterzeichnete DSB-Lizenzvertrag sind im Original an folgende Adresse zu senden:
Westfälischer Schützenbund 1861 e.V.
Ressort Aus- und Fortbildung
Eberstr. 30
44145 Dortmund.
Liegen alle Unterlagen vor und wurden diese eingereicht, kann die Lizenzverlängerung/-Neuausstellung per E-Mail bei Philipp Schulz
Diese Hinweise betreffen die folgenden Lizenzen:
- Schießsportleiterlizenz (auch Bogen)
- Jugendbasislizenz
- Trainer C Basis-Ausbildung
- Trainer C Leistungssport-Ausbildung
- Kampfrichterlizenz
Die Trainer C-Basis Lizenz und die Trainer C-Leistungssport-Lizenz sind jeweils 4 Jahre gültig. In den letzten beiden Jahren der Gültigkeit der Lizenz müssen Fortbildungen mit einem Umfang von insgesamt 15 Lerneinheiten (LE) absolviert werden. Davon müssen 8 LE disziplinspezifisch sein, der Rest kann disziplinunabhängig gewählt werden.
Fremdlizenzen
Der Deutsche Schützenbund bildet Trainerinnen und Trainer in den Olympischen Disziplinen (Pistole, Gewehr, Bogen und Flinte) von der C-Lizenz (1. Lizenzstufe, Profil Kinder und Jugendliche) über Stufe B bis hin zur A-Lizenz aus.
Während in der C-Ausbildung die Arbeit im Training von Grund auf gelehrt wird, qualifiziert die B-Lizenz dazu, Bezirks- und Landeskader über das Jahr hinweg zu betreuen und Wettbewerbe zu planen.
Die A-Trainerausbildung umfasst das Berufsbild einer Trainerin oder eines Trainers im Schieß- und Bogensport. Hier steht der Umgang mit wissenschaftlichen Daten aus der Leistungsdiagnostik und insbesondere deren Transfer und Interpretation zur Steuerung des individuellen Trainings der Athletin und des Athleten im Mittelpunkt.
Aufgrund dieser modularen, ineinandergreifenden Qualifizierungsstrecke ist es grundsätzlich so, dass der DSB und seine Landesverbände keine Ausbildungen fremder Anbieter anerkennen können (einzige Ausnahme: Der DSB-Landesverband hat einen externen Anbieter mit der Umsetzung der Ausbildungen für seinen Landesverband beauftragt bzw. lässt durch diesen nach DSB-Vorgaben die Ausbildung durchführen).
Der DSB ist nicht in der Lage, die Inhalte dieser immer größer werdenden Anzahl an Bildungsanbietern im Schieß- und Bogensport mit dem Qualifizierungsplan für die Ausbildung und der aktuellen DSB-Sportordnung zu überprüfen und deren Konformität sicherzustellen. Darüber hinaus ist der DSB nicht in die Ausbildungs-, Prüfungs- und Qualitätsmanagementprozesse fremder Anbieter eingebunden. Aus ebendiesen Gründen können solche Ausbildungszertifikate nicht umgeschrieben werden.
Es gibt eine Ausnahme, die sogenannte „Waffensachkunde“, aber diese wird nur zum Waffenerwerb anerkannt, nicht als Einstiegsqualifikation in die Ausbildungsstrecke des DSB!
Für Rückfragen steht Philipp Schulz per E-Mail (

