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Zuschüsse für Übungsleiter
Auch 2015 können die Sportvereine wieder Mittel zur Förderung ihrer Übungsarbeit beim Landessportbund Nordrhein-Westfalen e.V. beantragen.
Die Antragstellung ist vom 2. März bis zum 1. Juni 2015 möglich. Stellen Sie Ihren Antrag bitte rechtzeitig innerhalb der Frist. Beachten Sie bitte auch, dass Sie die Bestandserhebung für Ihren Verein durchgeführt haben müssen, um einen Antrag auf Förderung der Übungsarbeit stellen zu können.
Sie können den Antrag direkt online auf dem Sportportal des LSB stellen. Dafür brauchen Sie nur die Zugangsdaten, die Sie auch schon für die Online-Bestandserhebung verwendet haben. Klicken Sie auf diesen Link und geben dann Ihre Zugangsdaten ein:
Antrag auf Förderung der Übungsarbeit online stellen.
Hier gibt es ein Anleitungsvideo für die Antragstellung online, den Antrag in Papierform und die Richtlinien zur Förderung der Übungsarbeit.
Kontakt:
Landessportbund Nordrhein-Westfalen, Frau Streyer/ Frau Semerci/ Herr Bergmann/Herr Metz, Tel.: 0203 7381-936/ -910/ -935 oder -619, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.