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Überprüfung von Schießstätten
Wichtige Meldung! Wichtige Meldung! Wichtige Meldung! Wichtige Meldung! Wichtige Meldung!
Liebe Schützenkameradinnen, liebe Schützenkameraden,
wir sehen ein großes Problem auf die Betreiber von Schießstätten zukommen. Die Allgemeine Waffengesetz-Verordnung (AWAFFV) sieht vor, dass die Überprüfung von Schießstätten nur noch von öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen vorgenommen werden darf. Eine Übergangsfrist gemäß § 12 Abs. 6 Satz 2 AWaffV läuft zum 31.12.2014 aus. Alle Bemühungen, eine Neuregelung des § 12 AWaffV oder zumindest eine Verlängerung der Übergangsfrist zu erreichen, blieben bisher erfolglos.
De facto heißt das, dass Gutachten der großen Mehrheit anerkannter, aber nicht vereidigter Schießstandsachverständigen von den Genehmigungsbehörden ab 1.1.2015 nicht mehr anerkannt werden dürfen!
Das für Waffenrecht zuständige Bundesinnenministerium empfiehlt den Schießstätten, die 2015 turnusgemäß zu überprüfen wären, noch in 2014 eine Überprüfung durch einen derzeit berechtigten Sachverständigen durchführen zu lassen. Das Risiko, wegen fehlender Überprüfung der sicherheitstechnischen Anforderungen den Schießbetrieb einstellen zu müssen, würde für diese Schießstätten somit entfallen.
Dieser Empfehlung schließen wir uns an!
Wendet euch umgehend an den Sachverständigen eures Vertrauens. Eine Liste mit Sachverständigen findet ihr unter www.vus-ev.de oder unter www.bvssvev.de.
Westfälischer Schützenbund e.V.
Klaus Stallmann, Präsident