Sozialversicherungsrechtliche Beurteilung von Übungsleitern

logo_lsb Der Landessportbund NRW hat ein Schreiben veröffentlicht, in dem er Bezug auf die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung von Übungsleitern eingeht. Falls Sie Übungsleiter in Ihrem Verein sind und Fragen hierzu haben, können Sie sich an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. wenden. Hierbei geht es um Übungsleiter, welche ingesamt mehr als 2.400 € im Jahr verdienen. Das Schreiben finden Sie hier.