
Die Beantragung kann ausschließlich online erfolgen.
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Förderfähig sind ausschließlich Anträge mit Ausgaben von insgesamt mehr als 500,- Euro für Maßnahmen im Zeitraum vom 01.10.2015 bis zum 31.12.2015. Der Zuschuss beträgt fest 500,- Euro. Die förderfähigen Anträge werden in der Reihenfolge des Eingangs bewilligt. Mit der Förderzusage erhalten Sie auch die Informationen zum Verwendungsnachweis. Bitte sehen Sie bei Nachfragen zum Verfahren von Anrufen ab und senden diese bei Bedarf ausschließlich per Mail an folgende E-Mail-Adresse: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. .
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