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Jugendkampfrichter im DSB
Die Deutsche SchützenJugend bietet in Zusammenarbeit mit der Sportleitung des Deutschen Schützenbundes zwölf ausgewählten Personen im Alter zwischen 18 und 26 Jahren die Möglichkeit, sich zum internationalen Kampfrichter ausbilden zu lassen. Ziel ist es, sachkundige und uneingeschränkt international einsetzbare Kampfrichter auszubilden. Die Ausbildung wird von der Deutschen SchützenJugend im DSB finanziert.
Auswahlverfahren: Maximal 30 Bewerber werden von der Deutschen SchützenJugend zu einem Eignungstest eingeladen. Die Kosten für das Auswahlverfahren
tragen die Bewerber selbst (d.h. Anreise und ggf. Unterbringung; eine Gebühr für den Eignungstest wird nicht erhoben). Die zwölf Bewerber mit den besten Testergebnissen werden von der Bundesjugendleitung des Deutschen Schützenbundes für die Ausbildung nominiert. Männliche und weibliche Bewerber werden gleichberechtigt behandelt, Bewerber mit Behinderung werden bei gleicher Eignung bevorzugt behandelt. Der Rechtsweg gegen das Auswahlverfahren ist ausgeschlossen.
Kriterien für die Eignung (Eignungstest):
• Kenntnisse zur Sportordnung des DSB in den Bereichen
• Allgemeine Regeln (Teil 0)
• Regeln für Gewehr (Teil 1)
• Regeln für Pistole (Teil 2)
• Regeln für Auflageschießen (Teil 9)
• Schießsport für Menschen mit körperlicher Behinderung (Teil 10)
• Kenntnisse der ISSF-Regeln in den Bereichen
• Technische Regeln (Teil 6)
• Regeln für Gewehr (Teil 7)
• Regeln für Pistole (Teil 8)
• Grundkenntnisse in allgemeinem Englisch (noch keine schießsport-spezifischen Fachausdrücke erforderlich)
• technisches Verständnis
• psychologisches Verständnis
• Reaktionsfähigkeit
• persönliches Auftreten
Aus jedem Bereich werden zehn schriftliche Fragen gestellt. Die Grundkenntnisse in Englisch werden in einem kurzen Gespräch mündlich getestet.
Die abschließende Auswertung erfolgt durch Mitglieder der Bundesjugendleitung.
Der Eignungstest wird während der Deutschen Meisterschaften in München am Samstag, den 03. September 2016, ab 14 Uhr angeboten.
zeitlicher Rahmen:
• die Lehrgangsteilnehmer bereiten sich auf den jeweiligen Lehrgang durch Studium der Regelwerke vor
• Oktober 2016 - Versand der Vorbereitungsunterlagen für den Lehrgang
• Dezember 2016: DSB-B-Richterausbildung im Rahmen eines zentralen Kurses von 2 ½ Tagen in Wiesbaden
• im Folgenden: praktische Arbeit und Mitarbeit bei Landesmeisterschaften, IJWC, Deutschen Meisterschaften in den Jahren 2017/2018
• 2018: nationaler Lehrgang „elektronische Scheiben“ und DSB-A-Richterausbildung
• 2019: ISSF Kampfrichterausbildung (ISSF Judges Course) mit dem Ziel 2020 die ISSF Lizenz Stufe B zu erlangen
• im Folgenden: selbstständige Einsätze bei Maßnahmen des DSB, die nach ISSF-Regeln durchgeführt werden (Ausscheidungen, Ranglisten, etc.)
• Anfang 2020: ISSF Lehrgang „elektronische Scheiben“ (ISSF EST Course)
• ab 2020: volle Einsetzbarkeit für internationale Wettkämpfe
Bewerber, die bereits über eine gültige DSB-A- oder B-Richterlizenz verfügen, können sich dennoch gern für dieses Programm bewerben.
Kosten: Die Bewerber für die Ausbildung müssen lediglich die Kosten für Ihre Anreise und Unterbringung zum Eignungstest selbst tragen. Die Kosten der weiteren Ausbildung für die zwölf ausgewählten Bewerber werden vom Deutschen Schützenbund e.V. übernommen (Fahrtkosten, Unterkunft, Verpflegung, Lehrgangsmaterialen)
Wichtige Hinweise: Der Deutsche Schützenbund wird mit den ausgewählten Bewerbern vertraglich die Kostentragung für den Fall des vorzeitigen Abbruchs der Ausbildung regeln. Dies soll dazu dienen, nur ernsthafte Bewerbungen zu erhalten. Im Fall des vorzeitigen Abbruchs der Ausbildung während oder nach der DSB-B-Richterausbildung wir ein Pauschalbetrag in Höhe von EUR 150 als teilweise Rückerstattung der Ausbildungskosten erhoben. Im Fall des vorzeitigen Abbruchs der Ausbildung während oder nach der DSB-A-Richterausbildung wir ein Pauschalbetrag in Höhe von EUR 250 als teilweise Rückerstattung der Ausbildungskosten erhoben. Nach erfolgreichem Absolvieren der A-Richterausbildung werden sich die Lehrgangsteilnehmer vor Beginn der Ausbildung zum ISSF Judge verpflichten, während zwei Jahren für maximal zwei Einsätze im Jahr oder für maximal vier Einsätze über einen längeren Zeitraum zur Verfügung zu stehen. Nur so kann die Weiterbildung zum ISSF Judge sinnvoll und praxisbezogen erfolgen. Im Fall des vorzeitigen Abbruchs vor der Prüfung zum ISSF Judge wird ein Pauschalbetrag in Höhe von EUR 400 als teilweise Rückerstattung der Ausbildungskosten erhoben.
Kann die Ausbildung aufgrund höherer Gewalt oder schwerwiegender Erkrankungen nicht fortgesetzt werden, wird selbstverständlich die Ausfallpauschale nicht erhoben.
Anmeldeformular: Link
Ansprechpartner: Ansprechpartner für Fragen oder weitere Informationen ist der stellv. Bundesjugendleiter Sport Christian Michael (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. ).