Hilfe für unwettergeschädigte Vereine

Das Unwetter an Pfingsten 2014 hat in einigen Regionen in NRW schwere Schäden hinterlassen. Davon sind auch Sportvereine betroffen. Das Präsidium des LandesSportBundes NRW will diesen Vereinen mit Einrichtung eines Sonderfonds helfen, aus dem entsprechende Zuschüsse gezahlt werden können. Vorraussetzung hierfür ist eine Bestandsaufnahme der Schäden. Außerdem ist es wichtig, eventuelle Ansprüche an den von der Landesregierung aufgelegten Hilfsfonds zu wahren. Deshalb bitte wir betroffene Vereine: 1. Schadensmeldung an die Kommune: Nach aktuellem Kenntnisstand ist noch nicht entschieden, für welche Schäden das Land Hilfszahlungen leisten wird. Dies soll erst nach einer Schadensaufnahme bei den Kommunen erfolgen, die derzeit noch läuft. Bitte melden Sie ihre Schäden der Kommune, in der Sie Ihren Sitz haben. 2. Schadensmeldung an den WSB: Bitte melden Sie Ihre Schäden auch bis 05.09.2014 an den WSB (Eberstraße 30 in 44145 Dortmund oder Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.) unter Beifügung folgender Unterlagen: Kurze Beschreibung des Schadens (ggf. Fotos), Summe des Schadens (Kostenvoranschläge oder Rechnungen), Bescheinigung über Versicherungsleistungen. Wir leiten die gesammelten Meldungen an den LandesSportBund NRW weiter, dessen Präsidium über eine unbürokratische Unterstützung der Vereine entscheiden will. Quelle: lsb NRW