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DSB wehrt sich gegen Artikel in der FAZ
In einem offenen Brief an die Herausgeber der Frankfurter Allgemeinen Zeitung, der vom DSB-Präsidenten Heinz-Helmut Fischer und DSB-Vizepräsidenten Jürgen Kohlheim unterzeichnet ist, tritt das Präsidium des Deutschen Schützenbundes den Darstellungen des Autors Roman Grafe aus dem Artikel "Aus Sport wird eben doch Mord", der am 29. Dezember 2015 im Feuilleton der FAZ erschienen ist, entschieden entgegen.
Nachfolgend das komplette Anschreiben:
An das Herausgeber-Gremium der
Frankfurter Allgemeine Zeitung
Herrn Werner D’Inka, Herrn Jürgen Kaube, Herrn Berthold Kohler, Herrn Holger Steltzner
Hellerhofstr. 2-4
60327 Frankfurt am Main
Artikel „Aus Sport wird eben doch Mord“ im Feuilleton der FAZ
Sehr geehrter Herr D’Inka,
sehr geehrter Herr Kaube,
sehr geehrter Herr Kohler,
sehr geehrter Herr Steltzner,
den Artikel Ihres Autors Roman Grafe unter dem obigen Titel aus Ihrem Feuilleton vom 29. Dezember des vergangenen Jahres können wir nicht unkommentiert lassen, weil wieder einmal gängige Vorurteile über das Sportschießen und das deutsche Schützenwesen bedient werden, die sachlich falsch sind und von reißerischem Populismus zeugen.
Viele Mitglieder unserer Schützenvereine, die in unserer Gesellschaft eine breite Basis haben und tief in der Bevölkerung verwurzelt sind, haben uns geschrieben und gegen die in dem Artikel enthaltenen Verdrehungen von Tatsachen, gegen die Einseitigkeit und Meinungsmanipulation mit Empörung reagiert.
Die vom Autor aufgemachte unselige Gleichung Sport = Mord und Sportwaffen = Mordwaffen, die indiziert: Sportschützen = Mordschützen hat nicht nur bei unseren 1,4 Millionen Mitgliedern – zu Recht – zu völligem Unverständnis geführt. Wir empfinden es ebenso wie unsere Mitglieder auch im Lichte der Meinungsfreiheit des Art. 5 Abs. 1 Grundgesetz für nicht mehr hinnehmbar, dass eine so angesehene Zeitung wie die FAZ jemandem eine Plattform bietet, um Auffassungen zu äußern, die geeignet sind, einen gesellschaftlich wesentlichen Teil der Bevölkerung – ca. 2 Millionen Schützen – zu beschimpfen, böswillig verächtlich zu machen und zu verleumden, kurz den Straftatbestand des § 130 Strafgesetzbuch – Volksverhetzung – zu erfüllen.
Sportschützen sind keine potentiellen Mörder
Das Schützenwesen in Deutschland ist viele Jahrhunderte alt. Der älteste Schützenverein wurde urkundlich erstmals 1198 erwähnt. In den folgenden Jahrhunderten gründeten sich in vielen Orten die Vereine zum Schutz der Bürger; der Begriff des Schützen hat seinen Ursprung daher in dieser damals ehrenvollen Aufgabe, das Gemeinwesen zu sichern. Dies geschah zunächst mit der Armbrust, bevor nach der Entwicklung des Schwarzpulvers ab 1324 die ersten Feuerwaffen zum Einsatz kamen. Zwei Jahrhunderte nach dem Gewehr wurden kürzere und damit handlichere Waffen entwickelt: Pistole und Revolver – ursprünglich als Schusswaffe für Reiter erfunden – waren um 1500 als Vorderlader in Gebrauch; Selbstladepistolen erschienen erst ab 1893.
Die Geschichte zeigt uns aber, dass bereits in den frühen Jahren nach der Erfindung von Gewehr und Pistole diese nicht nur zum Schutz der eigenen Bevölkerung und im Krieg eingesetzt wurden. Denn bald wollten sich die Männer in den Vereinen auch im friedlichen Wettkampf messen, um zu sehen, wer der bessere Schütze ist. Man traf sich zum Schützenfest, um auf den Vogel oder auf kunstvoll bemalte Schützenscheiben zu schießen. So entstand in Jahrhunderte langer geschichtlicher Entwicklung das heutige Schützenwesen. Im Vormärz (1815 - 1848) wurden die Schützenvereine zusammen mit den Turnern zu wesentlichen Trägern einer demokratischen Opposition gegenüber den einzelstaatlichen Herrschern und blieben dies bis weit in die Gründerzeit hinein. Die mit diesen Traditionen verbundenen Werte haben auch zur Anerkennung des Schützenwesens als immaterielles Kulturerbe der UNESCO durch die Bundesregierung geführt.
Aus dieser Tradition heraus entstand das heutige Sportschießen in seinen vielfältigen Ausgestaltungen. Bei den ersten Olympischen Spielen 1896 war das Sportschießen bereits mit zwei Gewehr- und drei Pistolendisziplinen vertreten – übrigens im Großkaliber, denn das Kleinkaliber wurde erst Jahre später erfunden. Die ersten olympischen Medaillen für den 1861 gegründeten Deutschen Schützenbund gab es 1912.
Der Erwerb von Kurzwaffen (Pistole und Revolver) und Langwaffen (Büchse und Flinte) ist in der Bundesrepublik inzwischen streng geregelt. Allgemein gilt, dass Deutschland eines der schärfsten Waffengesetze in Europa und der Welt hat. Nach dem kurzfristigen Verbot des Waffenbesitzes nach dem 2. Weltkrieg erlaubten die Alliierten bald wieder den Erwerb von Waffen, so dass das Sportschießen in den Schützenvereinen wieder aufgenommen werden konnte. Während sich in der Bundesrepublik recht bald ein blühendes Schützenwesen mit erfolgreichen Sportschützen entwickelte, ließ die DDR – in der Ihr Autor aufgewachsen ist – Schützenvereine nicht zu und stellte das Sportschießen als staatliche Aufgabe unter eine strikte staatliche Reglementierung. Bis zum Jahr 1973 war ein gegenüber heute erleichterter Erwerb von Schusswaffen in der Bundesrepublik möglich. Während dieser Zeit gab es – sieht man von dem Flammenwerfer-Attentat 1964 auf eine Schule in Volkhoven ab – keine Amokläufe. Aufgrund der Attentate der so genannten Baader-Meinhof-Bande wurde sodann 1973 der Erwerb und Besitz von Schusswaffen streng reglementiert. Dieses Gesetz wurde 2003 novelliert, wobei nach dem Amoklauf von Erfurt der vom Bundestag bereits beschlossene Gesetzentwurf noch einmal verschärft wurde.
Eine Feuerwaffe darf seitdem nur erwerben, wer 1.) 25 Jahre alt ist (Ausnahmen bei Vorlage eines psychologischen Gutachtens und für bestimmte Kleinkaliberwaffen), 2.) die erforderliche Zuverlässigkeit hat, 3.) die persönliche Eignung besitzt, 4.) ein konkretes Bedürfnis für den konkreten Waffenerwerb nachweist, 5.) mindestens ein Jahr am Sportschießen im Verein teilgenommen hat, 6.) eine staatlich kontrollierte Sachkundeprüfung abgelegt hat und 7.) die gesetzmäßige Aufbewahrung in klassifizierten Tresoren nachweist. Diese Voraussetzungen werden von den zuständigen Behörden akribisch geprüft. Auch nachdem die Behörde den Erwerb der vom Sportschützen für eine konkrete Disziplin notwendige Sportwaffe bewilligt hat, bleibt der Sportschütze unter staatlicher Aufsicht: Mindestens alle drei Jahre wird er von Amts wegen auf seine Zuverlässigkeit und persönliche Eignung – kostenpflichtig – überprüft. Zudem wird regelmäßig das Fortbestehen des Bedürfnisses zum Waffenbesitz überprüft. Seit der Gesetzesänderung nach Winnenden wird der Sportschütze zudem daraufhin kontrolliert, ob er seine Waffen auch tatsächlich entsprechend den gesetzlichen Anforderungen aufbewahrt.
Wer im Verein sportlich schießen will, muss – anders als in den meisten Ländern der EU – für Wettbewerbe mit Großkaliberwaffen mindestens 18 Jahre alt sein, für Kleinkaliber mindestens 14 Jahre. In beiden Fällen geschieht das Schießen unter Aufsicht, für unter 16-jährige ist darüber hinaus eine weitere qualifizierte Aufsichtsperson mit entsprechender Lizenz erforderlich.
Das Sportschießen mit seinen vielfältigen Disziplinen ist also geregelt wie keine andere Sportart. Jede Disziplin hat ihre besonderen Anforderungen an Training, Konzentration und Bewegungsablauf. Wer fordert, die Sportschützen könnten mit Druckluftwaffen schießen, verkennt grundsätzlich das sportliche Element, das durch die verschiedenen Disziplinen geprägt wird. Niemand kommt auf den Gedanken, beim Boxen zu fordern, nur noch Weltergewichtskämpfe zuzulassen und die anderen Disziplinen bis zum Schwergewicht zu streichen.
Das Training für das Sportschießen ist auch kein Training mit tödlichen Waffen. Zur tödlichen Waffe wird das Sportgerät erst dann, wenn der dahinter stehende Mensch es missbraucht. Dies gilt aber für viele Dinge, die im bestimmungsgemäßen Gebrauch keine Gefahr bilden, jedoch durch menschliches Versagen zum gefährlichen Instrument werden können. Die Kriminalstatistik belegt, dass „nur“ etwa 10 Prozent aller Morde mit Schusswaffen geschehen, darunter zu 90 Prozent mit illegalen Schusswaffen; weit gefährlicher sind Messer und sogar die Hände des Menschen. Im Übrigen zeigt die britische Kriminalstatistik nach dem hand-gun-ban, dem totalen Kurzwaffenverbot nach dem Amoklauf in Dunblane, einen dramatischen Anstieg der Tötungsdelikte mit Schusswaffen, obwohl es die doch eigentlich nicht mehr gibt. Ein Verbot von Schusswaffen würde auch Amokläufe nicht verhindern. Ist eine Schusswaffe nicht verfügbar, so wird ein anderes Tatmittel, zum Beispiel Sprengstoff oder auch Messer, gesucht.
Zu den in dem Artikel beschriebenen Amokläufen ist zu bemerken, dass hierbei das Tatmittel – die Schusswaffe – nur ein kleines Mosaiksteinchen in einem Tableau ist, zu dem noch Anderes, Entscheidenderes gehört:
- das gesellschaftliche Umfeld in einer immer ich-bezogeneren Gesellschaft,
- das Ausgrenzen bzw. Mobbing in der Schule durch Lehrer und Mitschüler,
- die „falsche“ Erziehung oder das Versagen des Elternhauses,
- das Ausgrenzen und Hänseln durch Freunde und Bekannte,
- aggressive Computerspiele mit spielerischen Darstellungen des Tötens,
- reißerische Berichte in den Medien über „erfolgreiche“ Amokläufer,
also alles, was zum Frust über die eigene Situation führt, um dann in einer Verzweiflungstat auszubrechen. Wer nicht gewillt ist, sich mit diesen vielfältigen Ursachen auseinander zu setzen, sondern nur monokausal denkt und dabei seinem Vorurteil gegenüber Schusswaffen, Schützen und Sportschießen freien Lauf lässt, dem müssen wir die Berechtigung absprechen, sich das Leid der von Amoktaten betroffenen Eltern zu Nutze zu machen und gegen eine gesamte Bevölkerungsgruppe zu Felde zu ziehen. Wer als Sportschütze die Regelungen des Waffengesetzes befolgt, stellt – wovon auch das Bundesverfassungsgericht ausgeht – kein Risiko für die Bevölkerung dar. Im Übrigen liegt die öffentliche Sicherheit gerade auch uns Sportschützen als Teil einer freiheitlich-demokratischen Gesellschaft am Herzen.
Unsere Antwort an Roman Grafe ist: Es gibt ein Menschrecht auf Sport, nichts anderes fordern die rund zwei Millionen Sportschützen im DSB und in den anderen Verbänden, wenn sie weiterhin ihrem international anerkannten Sport und dem Brauchtum nachgehen wollen. Sportwaffen sind bestimmungsgemäß gerade keine Mordwaffen, ebenso wie Sportschützen auch keine Mordschützen sind: deshalb müssen sie auch nicht auf ihre Sportwaffen verzichten.
Sehr geehrte Herren Herausgeber,
natürlich gehört es zu Ihren Aufgaben, in Ihrer Zeitung auch Autoren zu Wort kommen zu lassen, die eine bestimmte Meinung zu öffentlich diskutierten Themen haben, auch wenn diese Meinung dem einen oder anderen nicht gefällt.
Auf der anderen Seite sehen wir es allerdings auch als Ihre Pflicht, nicht nur eine sachlich korrekte sondern vor allem auch eine juristisch einwandfreie und ausgewogene Berichterstattung zu liefern, wie wir dies gerade in einer so renommierten Tageszeitung wie der „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ gewöhnt sind. Denn wie ist Ihr Wahlspruch: „Dahinter steckt immer ein kluger Kopf“ – dies aber nur deshalb, weil auch vor dem Erscheinen der Zeitung ein kluger Kopf zuvor die Arbeit gemacht hat. Das haben wir hier vermisst.
Wir treten daher dieser haltlosen Diffamierung und Kriminalisierung unserer Schützen in dem besagten Artikel mit Entschiedenheit entgegen und fordern eine faire Behandlung und Beurteilung des Schießsports und des Schützenwesens im Rahmen der öffentlichen Meinungsbildung durch die FAZ ein.
Mit freundlichen Grüßen
DEUTSCHER SCHÜTZENBUND
Heinz-Helmut Fischer Jürgen Kohlheim
Präsident Vizepräsident Recht
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