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DSB kündigt Kooperation mit Verband unabhängiger Schießstandsachverständiger (VuS)
Der Deutsche Schützenbund hat aufgrund eines Beschlusses des Gesamtvorstandes den Kooperationsvertrag zwischen dem DSB und dem Verband unabhängiger Schießstandsachverständiger (VuS) mit sofortiger Wirkung gekündigt.
Hintergrund dazu ist, dass § 12 der Allgemeinen Waffengesetz-Verordnung (AWaffV) nunmehr vorschreibt, dass ab 01.Januar 2015 für die behördliche Regelüberprüfung von Schießstätten (alle vier bzw. für Luftdruckwaffen sechs Jahre) nur noch öffentlich bestellte und vereidigte Schießstandsachverständige zugelassen sind.
Der Deutsche Schützenbund hat sich gegen diese Änderung der Verordnung bereits früher gewandt und in seiner Gesamtvorstandssitzung im November 2013 dahingehend positioniert, dass die bisherigen qualifizierten anerkannten Schießstandsachverständigen auch nach diesem Zeitpunkt tätig werden können.
Bei schätzungsweise 15.000 Schießständen in Deutschland, von denen über 3.000 jährlich von den Behörden kontrolliert werden müssen, würde sich eine sehr bedenkliche Situation ergeben, wenn nur noch die etwa 15 in der Bundesrepublik öffentlich bestellten und vereidigten (und in Bayern etwa 30 öffentlich bestellten und beeidigten) Schießstandsachverständigen diese Kontrollen ausführen dürften.
Eine Verständigung aller hiervon betroffenen Verbände auf die jahrzehntelang bestehende Praxis, die Regelüberprüfungen von den fachlich qualifizierten anerkannten Schießstandsachverständigen durchführen zu lassen, scheiterte bisher an dem Veto des VuS.
Der Deutsche Schützenbund befürchtet aufgrund der geringen Zahl an Schießstandsachverständigen zeitliche Probleme bei Schießstandüberprüfungen und darüber hinaus eine deutliche Erhöhung der Kosten für die Abnahme, die drohende Schließung von Schießständen mangels Abnahme, schlimmstenfalls Auflösung von Vereinen. Der VuS hat diese Bedenken nicht akzeptiert und an seiner Auffassung festgehalten.
In der Arbeitsgemeinschaft Schießstandsachverständige des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB), der die Aus-und Fortbildung von Schießstandsachverständigen regeln und die Schießstandrichtlinien überarbeiten soll, haben sich mit Ausnahme des VuS alle offiziell vertretenen Verbände und Organisationen Anfang Oktober 2014 dafür ausgesprochen, dass auch nach dem 01. Januar 2015 anerkannte Schießstandsachverständige zugelassen sein sollen.
Da es auch in einem kurzfristig anberaumten Abstimmungsgespräch mit dem VuS leider zu keiner Annäherung in der Frage der anerkannten oder öffentlich bestellten und vereidigten Schießstandsachverständigen kam, wurde die Kooperation mit sofortiger Wirkung gekündigt.
Dies auch vor dem Hintergrund, dass die Frage der anerkannten oder öffentlich bestellten und vereidigten Schießstandsachverständigen für den Deutschen Schützenbund und seine mehr als 15.000 Vereine von herausragender Bedeutung ist und eine Fortführung der bestehenden Vereinbarung mit den VuS weder innerverbandlich noch nach außen nachvollziehbar darstellbar ist.
Quelle: dsb ÖA