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Delegiertentag in Erndtebrück:Konzept zur Vermeidung sexualisierter Gewalt
Die in 2012 in Kraft getretene Novelle des Kinder- und Jugendschutzgesetzes hat auch für den Sport grundlegende Konsequenzen. Zur Umsetzung des § 72 a des SGB VIII (Tätigkeitsausschluss einschlägig vorbestrafter Personen) trifft der Landschaftsverband Rheinland mit jedem Sportfachverband eine Vereinbarung mit dem Ziel des bestmöglichen Schutzes von Kindern und Jugendlichen vor Kindeswohlgefährdung und sexualisierter Gewalt. Dazu ist ein umfassendes verbandsspezifisches Präventions- und Schutzkonzept erforderlich.
Das Präsidium des Westfälischen Schützenbund hat ein Konzept zur Vermeidung sexualisierter Gewalt erstellt und möchte es von der Delegiertenversammlung am 10.10.2015 in Erndtebrück beschließen lassen. Um nach außen zu demonstrieren, dass wir Schützen uns dieses sensiblen Themas annehmen und unsere Kinder und Jugendlichen schützen, wäre es wünschenswert, wenn dieses Konzept eine möglichst große Zustimmung durch die Delegierten erfährt. Das Konzept finden Sie hier.