LSB-NRW: Merkblatt zur Vereinsgründung

logo_lsbKurz & Knapp – Einen Verein gründen Schritt für Schritt. Wie ein Verein zu gründen ist, regeln in Deutschland Gesetze ganz exakt. Die eine Vereinstätigkeit und insbesondere einen Idealverein betreffenden Gesetze finden sich zum Teil im BGB (privatrechtlicher Teil) und im Vereinsgesetz (öffentlich-rechtlicher Teil). Für einen Verein der als gemeinnützig anerkannt werden soll, ist vor allem das BGB und die Abgabenordnung wichtig. Alle weiteren Informationen im Detail und häufig gestellte Fragen finden Sie hier.
Nr. Schritt für Schritt Erklärung
1 Vereinsmitglieder bestimmen Um einen Verein zu gründen müssen sich mindestens sieben Vereinsmitglieder zusammenfinden, die einen nicht wirtschaftlichen, sondern ausschließlich ideelle Zwecke gemeinsam verfolgen wollen.
2 Erarbeitung der Vereinssatzung und Absprache mit dem zuständigen Finanzamt, ob die Satzung den gemeinnützigkeitsrechtlichen Vorschriften entspricht. Abhängig vom jeweiligen Bundesland sollte eine Absprache mit dem zuständigen (Landes)Sportbund und dem Fachverband erfolgen.
3 Zusendung des Satzungsentwurfes an die Gründungsmitglieder. Schriftliche Einberufung der Gründungsversammlung mit Angabe von Ort, Zeit, Tagesordnung.
4 Durchführung der Gründungsversammlung mit Protokollierung der Beschlüsse, Verabschiedung der Satzung, Namensgebung und Wahl des Vereinsvorstands. Unterschriften aller Gründungsmitglieder unter Protokoll und Satzung.
5 Satzung und Protokoll beim Notar einreichen. Der Notar meldet die Eintragung in das Vereinsregister beim zuständigen Amtsgericht an.
6 Parallel zu Schritt 5 oder vor der Eintragung beim Finanzamt den Antrag auf Anerkennung der Gemeinnützigkeit stellt, unter Umständen erlangt man dadurch eine Gebührenbefreiung. Für den Antrag sind einzureichen: - Kopie der Satzung - Kopie der Vereinsregistereintragung - Formloses Anschreiben
7 Bankkonto eröffnen und Verein bei Finanzamt melden Der Verein, hier vertreten durch den BGB-Vorstand, muss ein Bankkonto eröffnen und der Verein muss beim Finanzamt angemeldet werden. Dafür ist der Registerauszug nötig.
8 Das Amtsgericht verlangt einen finanziellen Vorschuss für die Bearbeitung. Das Amtsgericht bestätigt nach ca. 4 Wochen die Eintragung in das Vereinsregister.
9 Aufnahmeantrag für die Mitgliedschaft im Sportbund und im zuständigen Fachverband stellen. In welcher Form der Antrag einzureichen ist, hängt von der jeweiligen Organisation ab. Dazu sind einzureichen: - Kopie der Satzung - Gemeinnützigkeitsbescheinigung - Mitgliedermeldung
Quelle: LSB-NRW