"Schützenfeste an Pfingsten ohne passende Kleidung?"

LandtagsplenumDie Sauerländer Abgeordneten Klaus Kaiser, Jens Kamieth, Matthias Kerkhoff, Werner Lohn und Thorsten Schick (CDU) haben gestern eine Kleine Anfrage zu dem in der Überschrift genannten Thema an die Landesregierung in Düsseldorf gestellt. In gut vier Wochen ist mit einer Antwort zu rechnen. Hier folgt die Anfrage im Wortlaut: Schützenfeste an Pfingsten ohne passende Kleidung? Der Warsteiner Anzeiger berichtete am 21. Oktober von einer Anzeige der Wettbewerbsbehörde Dortmund gegen den Inhaber eines Modegeschäftes aus Warstein. Der Besitzer hatte am Pfingstmontag, den 16. Mai 2016 ein Kleid an ein Mitglied eines Hofstaates eines Schützenvereines verkauft. Das Schützenfest war in diesem Jahr auf das Pfingstwochenende gefallen, weshalb erst während dieses Wochenendes Kleider für den Hofstaat gekauft werden konnten. Die Wettbewerbsbehörde verweist in der Anzeige nun darauf, dass mit dem Verkauf am Pfingstmontag ein Verstoß gegen § 4 des Ladenöffnungsgesetzes vorliegt. Ebenso hatten einige Schützenvereine die örtlichen Abgeordneten im Kreis Soest, Hochsauerlandkreis und dem Märkischen Kreis über diese Problematik informiert. Zur Schützentradition gehört die Ausstattung des Hofstaates mit einer angemessenen Kleidung. Wer jedoch Schützenkönig wird oder dem Hofstaat angehört, ist – aus guter Tradition heraus – nicht vorhersagbar. Für das Jahr 2017 ist mit einer ähnlichen Problematik zu rechnen. Alleine im Bereich des Sauerländer Schützenbundes werden gut 50 Schützenfeste während der Pfingsttage durchgeführt – neben vielen weiteren Schützenfesten im ganzen Land zu dieser Zeit. Dazu kommen teilweise noch sämtliche Feste, bei denen der Schützenvogel an einem Sonntag abgeschossen wird. Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung:
  1. Ist der Landesregierung diese Problematik bekannt?
  2. Welche Lösungsmöglichkeiten sieht die Landesregierung für den beschriebenen Sachverhalt?
  3. Ist zur Lösung des beschriebenen Sachverhaltes aus Sicht der Landesregierung eine Gesetzesänderung möglich, oder kann dies über eine entsprechende Verordnung geschehen?
  4. Sind der Landesregierung ähnlich gelagerte Fälle bekannt, und wenn ja, welche?“