Kassenwart vs. Vereinsvorstand – Wer darf was?
Was, wenn der Vorstand sich in die Aufgaben des Kassenwarts einmischen will? Darf der Kassenwart das erlauben oder muss er es sogar unter bestimmten Bedingungen? Wir haben uns die Zuständigkeiten genauer angesehen.
Jedes Vereinsmitglied hat seine Aufgaben und Rechte. Dennoch kommt man sich manchmal ins Gehege – besonders wenn’s ums Geld geht. Wo die Rechte des Kassenwarts enden und die des Vorstands beginnen, kann jedoch ganz unterschiedlich aussehen.
Was die Aufgaben des Kassenwarts sind und wozu er befugt ist, legen Sie mit Ihrer Vereinssatzung fest. Ebenso grenzen Sie darin ein, wie weit die Rechte des Vorstands reichen. Übertritt der eine die Grenzen des anderen, stellt sich die Frage, wer von den beiden letztlich am längeren Hebel sitzt. Und dabei kommt es darauf an, welche Position der Kassenwart im Verein einnimmt.
Kassenwart kann im Verein jeder sein, der von der Mitgliederversammlung gewählt wird. Seine Position im Verein entscheidet jedoch die Satzung:
Der Kassenwart
Einen Kassenwart im Verein zu haben, ist keine Pflicht. Aber da kein Verein um die Buchführung für das Finanzamt und die Mitgliederversammlung herumkommt, haben die meisten einen. Oft heißt er Kassenwart, manchmal auch Schatzmeister oder Finanzvorstand. Die Mitgliederversammlung wählt ein fachkompetentes Mitglied des Vereins – am besten einen Buchhalter oder Steuerberater – und beruft ihn in das vertrauensvolle Amt. Von da an hat der Kassenwart das Hoheitsrecht über die Finanzen.
Aufgaben des Kassenwarts
Zu den üblichen Aufgaben eines Kassenwartes gehört es,
- die Kasse zu verwalten,
- alle Geschäftsvorgänge aufzuzeichnen und zu archivieren
- Betriebsmittel und Vereinsartikel zu beschaffen
- Spendenbescheinigungen auszustellen
- Rechnungen zu zahlen, schreiben sowie anzumahnen,
- Mitgliedsbeiträge einzuziehen,
- Mitgliedsbeitritte zu bearbeiten, Mitgliederzahlen an Verbände zu melden,
- die Steuererklärung zu erledigen,
- die Gewinn- und Verlustrechnung aufzustellen,
- den Haushalt zu planen,
- geeignete Anlagemöglichkeiten für Kapitalreserven zu wählen,
- sich um die Versicherungen des Vereins zu kümmern,
- Fördermöglichkeiten zu erschließen und Zuschüsse zu beantragen.
- Vereinsräume anzumieten,
- Verträge im Namen des Vereins abzuschließen,
- die Mitgliederversammlung einzuberufen, sie und die Vorstandskollegen regelmäßig über wichtige Vorkommnisse zu unterrichten,
- sportliche, wirtschaftliche und soziale Richtlinien festzulegen,
- Beschlüsse zu verfolgen,
- Schäden vom Verein abzuwenden.