Seit dem 15.07.2020 gilt die neue Fassung der Coronaschutzverordnung (CoronaSchVO). Die wichtigsten Änderungen.
Die wesentlichen Änderungen sind:
- 30: Im nicht-kontaktfreien Sportbetrieb – für Training und Wettkampf, drinnen und draußen – gilt die Obergrenze von 30 Teilnehmer*innen
- 300: Sportanlagen – drinnen und draußen – dürfen durch 300 Zuschauer betreten werden (Rückverfolgbarkeit beachten!)
- Die Ausnahmen für das Training an den NRW Bundesstützpunkten und Landesleistungsstützpunkten gelten nunmehr für ALLE STÜTZPUNKTE. Die Begrenzung auf „nur im besonderen Landesinteresse“ entfällt.
- Große Sport- und Festveranstaltungen bleiben bis zum 31.10.2020 untersagt.
Bei allen sportlichen Vereinsaktivitäten sind weiterhin die grundsätzlichen Hygiene- und Infektionsschutzstandards zu beachten!
Die aktualisierte Orientierungshilfe zum Sportbetrieb bleibt auf Grundlage der CoronaSchVO vom 15.06.2020 weiterhin gültig
Hier finden Sie die aktuelle, ab 15.07.2020 gültige Coronaschutzverordnung.
Das müssen Vereine beachten
Grundsätzlich gehen wir davon aus, dass für kommunale Sportstätten – solange es keine anderslautenden Vereinbarungen mit den nutzenden Vereinen gibt – die Kommunen für die Betriebssicherheit und damit auch für die Umsetzung entsprechender baulicher oder materieller Hygienevorkehrungen zuständig sind.
Für vereinseigene Anlagen sind natürlich die Vereine in der Verantwortung, die Vorgaben der Coronaschutzverordnung umzusetzen.
Allgemeine Hinweise
Um eigene Umsetzungskonzepte zu entwickeln, könne Vereine auf eine Vielzahl von Informationen und Hilfestellungen zurückgreifen. Der LSB NRW bemüht sich, Ihnen hierbei weitgehende Unterstützungen zu leisten und hat vorhandene Hinweise zusammengestellt bzw. selbst entwickelt.
Grundlegende Empfehlungen hat der Landessportbund NRW in einem Wegweiser für Vereine und einem Leitfaden für Übungsleiter*innen und Trainer*innen zusammengefasst. Beide Dokumente werden regelmäßig aktualisiert.
Der Landessportbund NRW kann keine Aussagen zu sportartspezifischen Umsetzungsschritten treffen. Hierzu verweisen wir auf die »jeweiligen Übergangsregelungen der Spitzenverbände im DOSB.
Die bundesweiten Empfehlungen der Verbände basieren auf den »Zehn Leitplanken des DOSB, inklusive der Ergänzung bei Hallennutzungen und der DOSB Leitplanken Wettkampsport.
Ihre Fragen an den LSB!
Natürlich stehen wir Ihnen gern auch für Fragen zur Verfügung, bitten jedoch darum, diese ausschließlich über diese E-Mail-Adresse schriftlich an uns zu richten:
Alle weiteren Informationen - darunter FAQs zur Wiederaufnahme des Sportbetriebs - finden Sie wie gewohnt im LSB Vereinsportal VIBSS Online.
Wir bitten Sie weiterhin:
Bleiben Sie achtsam und vorsichtig!
QUELLE LSB NRW