Das Land NRW hat die „Soforthilfe Sport 2023: Krisenhilfe Energie” über den 31. März 2023 hinaus bis zum 31. Oktober 2023 verlängert.
Diese Hilfe bietet den Sportvereinen eine finanzielle Unterstützung, um die entstandenen Mehrkosten durch die Energiekrise abzumildern und somit den Trainings- und Spielbetrieb aufrechtzuerhalten.
Der Zeitraum, für den erhöhte Ausgaben für Strom, Wärme und/oder Nutzungsgebühren geltend gemacht werden können, umfasst den 1. April 2022 bis zum 31. Oktober 2023.
Eine Antragsstellung ist bis zum 30. November 2023 über das Förderportal des Landessportbunds NRW möglich.
Wichtiger Hinweis: Diese verlängerte Frist gilt ebenso für Anträge, die sich auf den ursprünglichen Billigkeitszeitraum (1. April 2022 – 31. März 2023) beziehen.
QUELLE LSB NRW