Bis 31.03. haben Vereine Zeit, Förderanträge für Klimaschutz in ihren Sportstätten zu beantragen. Ein zweiter Antragszeitraum läuft vom 01.07. bis zum 30.08.
Dabei sind viele Maßnahmen denkbar: Ob es eine klimafreundliche Belüftungstechnik in der Halle, die Hallenbeleuchtung oder neue Abstellplätze für Fahrräder sind: Die Kommunalrichtlinie ermöglicht, dass die Sportanlagen-Infrastruktur modernisiert und saniert werden und somit ein wertvoller Beitrag für den Klimaschutz geleistet wird.
Hinweis: Damit auch kleinere Antragsteller von der Förderung profitieren, können sich mehrere Sportvereine oder andere gleichartige Antragsteller zu einem gemeinsamen Antrag zusammenschließen. So haben es Sportvereine leichter, die Mindestzuwendung zu erreichen.
Alle weiteren Informationen, beispielsweise an wen die Anträge gerichtet werden müssen, können den beiden PDF-Anhängen entnommen werden.