"Wir hoffen, dass nun weitere Länderregierungen dem Beispiel folgen werden!" so Walter Wolpert.
Erfreuliche Nachrichten aus Nordrhein-Westfalen: Dort hat das Landeskabinett beschlossen, eine neue Schießstandsachverständigen-Verordnung zu verabschieden, die am 1. Dezember in Kraft tritt. Die Verordnung besagt, dass nun auch die ehemals anerkannten Schießstandsachverständigen wieder der Erstabnahme und Regelüberprüfung von Schießsportstätten nachkommen können.
Bis dahin durften nur öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige sowie auf der Basis polizeilicher oder militärischer Regelungen ausgebildete Personen die Anforderungen der Schießsportanlagen beurteilen und überprüfen. Im Zuge des Dritten Waffenrechtsänderungsgesetzes hatte der DSB darauf gedrängt, eine Öffnungsklausel für die Bundesländer zu erreichen, die es ihnen ermöglicht, die Qualifikationsanforderungen für die Anerkennung als Schießstandsachverständiger sowie das Verfahren der Anerkennung selbst zu regeln.
In Willi Palm, Präsident des Rheinischen Schützenbundes, hatte der DSB einen starken Unterstützer in dieser Sache. Palm setzte sich mit dem NRW-Innenministerium in Verbindung, um die Regelung als „Pilotprojekt“ für ganz Deutschland zu eruieren. Und mit Innenminister Herbert Reul fand Palm einen Befürworter der Regelung, der zusagte, sich auch gegenüber seinen Länderkollegen für die Sache einsetzen zu wollen.
„Das ist eine sehr erfreuliche Nachricht und war ein langwieriger und vor allem komplexer Prozess. Wir danken Willi Palm und auch Bernd Soens (Vorsitzender der Bundesvereinigung der Sachverständigen für Sicherheit von nichtmilitärischen Schießständen e. V., Anm. d. Red.) für ihren Einsatz und hoffen, dass nun weitere Länderregierungen dem Beispiel folgen werden. Deswegen ermutigen wir unsere Landesverbände, auf die zuständigen Innenministerien zuzugehen“, zeigte sich Walter Wolpert, DSB-Vizepräsident Recht, zufrieden.
Für die Schießstandbetreiber in NRW bedeutet dies, dass es hoffentlich bald eine größere Zahl von Schießstandsachverständigen geben wird, demzufolge eine bessere und schnellere Terminvergabe erfolgen kann und auch Kostenreduzierungen die Folge sein werden.
Schießstandsachverständigen-AnerkennungsVO NRW
QUELLE DSB