Banner, Fahnen und Standarten gibt es in fast jedem Schützenverein. Zur Restaurierung benötigt man zuverlässige Partner.
Ihre historischen Wurzeln haben sie seit weit über 2000 Jahren als Feldzeichen oder Erkennungsmerkmal in militärischen Einheiten. Auch die Kirchen haben sich Fahnen oder Banner als weithin sichtbare Erkennungsmerkmale zunutze gemacht.
Heute sind sie als prunkvoll, mit typischen Symbolen, regionalen oder lokalen Merkmalen, bildlichen Darstellungen oder vereinsinternen Besonderheiten, gestickte, gemalte oder gedruckte Darstellungen auf wertvollen Stoffen, der Stolz des Vereins. Fahnenträger zu sein, ist in vielen Vereinen eine besondere Auszeichnung.
Der WSB hat in seiner überarbeiteten Ehrungsrichtlinie deshalb auch ein Fahnenehrenabzeichen in Silber und Gold geschaffen.
Die Fahnen, Banner und Standarten, werden traditionsgemäß bei Aus- und Festmärschen, Festzügen, Festveranstaltungen usw. mitgeführt und so der Öffentlichkeit präsentiert.
Dabei sind sie häufig den Witterungseinflüssen ausgesetzt. Auch die mechanischen Belastungen und leider manchmal auch die unsachgemäße Aufbewahrung, führen im Laufe der Zeit zu kleineren und größeren Schäden. Auch das Alter und Umwelteinflüsse schädigen Stoffe, Stickereien, Bordüren und die Schlaufen. Irgendwann steht dann eine Sanierung, Überarbeitung oder gar eine Restaurierung an.
In der Regel bieten die Hersteller von Fahnen solche Dienstleistungen an. Manchmal sind die Stücke aber schon so alt, dass kein Hersteller mehr ausfindig zu machen ist oder die Fahne von einer/m Privatmann/-frau hergestellt worden ist.
Wir haben eine Liste erstellt, an wen sich die Vereine wenden können, um diese Arbeiten durchführen zu lassen. Sie finden die Liste auf der Homepage des WSB im Pull down Menü -> Infothek unter -> Vereinsservice.
Sanierungen und Restaurierungen sind oft sehr aufwändige Handarbeit und daher sehr teuer. Bei besonders historisch wertvollen und außergewöhnlichen Stücken kann es Sinn machen, sich mit der Unteren Denkmalschutzbehörde der Kommune oder des Kreises in Verbindung zu setzen. Das DSchG NRW bietet durchaus die Möglichkeit der Unterschutzstellung von beweglichen Denkmälern und damit auch der finanziellen Unterstützung bei Instandsetzungen. Allerdings sollte man dann aber auch die Nutzungsbeschränkungen und andere Auflagen im Auge behalten.