Es geht wieder los! - NRW beschließt Lockerungen für den Sport

Weitreichende Lockerungen für den Sport, sobald die regionale 7-Tage-Inzidenz* fünf Werktage hintereinander unter 100 liegt.

Sie beschreibt außerdem bereits jetzt weitere Lockerungen für den Fall, dass die regionale 7-Tage-Inzidenz* stabil unter 50 liegt.

*(Die Inzidenz in einem Kreis oder einer kreisfreien Stadt)

1. Bei einer 7-Tage-Inzidenz über 100 greift unverändert das Infektionsschutzgesetz (IfSG) des Bundes.

2. Bei einer 7-Tage-Inzidenz von 50 bis 100 gilt die neue CoronaSchVO

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3. Bei einer 7-Tage-Inzidenz unter 50 gilt ebenfalls die neue CoronaSchVO

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In den vom Land NRW anerkannten Modellregionen kann es für den Sport Regeln geben, die von den allgemeinen Regeln abweichen. Wenden Sie sich für weitere Informationen bitte direkt an Ihren Stadt- oder Kreissportbund.

Wir freuen uns, dass mit den aktuell sinkenden Inzidenzwerten deutliche Lockerungen für den Vereinssport in NRW in greifbare Nähe rücken. Bitte tragen Sie Alle durch besonnenes Verhalten weiter dazu bei, dass diese positive Entwicklung sich fortsetzen kann.


Ausführliche Informationen und Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie im Vereinsportal VIBSS Online:

Ein übersichtliches Flussdiagram zeigt, wie die Informations- und Verarbeitungswege der Coronaschutzverordnungserstellung ablaufen.

TEXT & GRAFIKEN LSB NRW