Der Mitgliederschwund in Sportvereinen wird durch die Landesregierung und den LSB NRW etwas abgefedert.
Die Landesregierung hat eine weitere Hilfe für Sportvereine beschlossen, die den Vereinen zugutekommen soll, die durch die Corona-Krise Mitglieder verloren haben und nun verstärkt in die Mitgliedergewinnung investieren müssen. Hierfür werden pauschal bis zu 30,- Euro pro verlorenem Mitglied zur Verfügung gestellt, insgesamt mehr als 7 Millionen Euro. Maßgeblich sind der Mitgliederverlust von 2020 nach 2021 gemäß der beim Landessportbund NRW vorliegenden Bestandserhebungen der Vereine und der Eintritt von Mitgliedern seit dem 01.01.2021 bis zum 31.03.2022.
Sportvereine können seit dem 20. September einen entsprechenden Antrag auf dem Förderportal des Landessportbund NRW stellen. In einem ersten Schritt erhalten die Sportvereine eine hälftige Sofortauszahlung des entsprechenden Betrags abzüglich eines Sockelbetrags von 1.000 Euro. Im Frühjahr 2022 folgt eine Anschlusszahlung, mit der die Anzahl der neu- bzw. zurückgewonnenen Mitglieder honoriert wird.
Rechenbeispiele:
Mitgliederverlust 50 Mitglieder
50 x 30 €= 1.500 €
Sockelbeitrag 1.000 €
+ ½ von 500 € 250 €
Der Verein erhält zuerst 1.250 Euro und kann die weiteren 250 Euro über die Mitgliederrückgewinnung erzielen.
Mitgliederverlust 100 Mitglieder
100 x 30 €= 3.000 €
Sockelbeitrag 1.000 €
+ ½ von 2000 € 1.000 €
Der Verein erhält zuerst 2.000 Euro und kann die weiteren 1.000 Euro über die Mitgliederrückgewinnung erzielen.
Mitgliederverlust 3.000 Mitglieder
3.000 x 30 €= 90.000 €
Sockelbeitrag 1.000 €
+ ½ von 89.000 € 44.500 €
Der Verein erhält zuerst 45.500 Euro und kann die weiteren 44.500 Euro über die Mitgliederrückgewinnung erzielen.
Seit Montag ist auch die Wiederaufbauhilfe für Betroffene der Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 in NRW gestartet. Der Wiederaufbauwille in den betroffenen Regionen kann durch den Aufbaufonds 2021 umfassend unterstützt werden. Für den Sport bedeutet dies, dass für Maßnahmen zur Beseitigung von Schäden und zur Wiederherstellung der Infrastruktur in den von Hochwasser betroffenen Gebieten bis zu 100 % der dadurch entstandenen Kosten erstattet werden können.