Was gilt im Sport - Neue Coronaregeln in NRW - Das dürfen wir ab dem 09.07.21

Was dürfen wir und was nicht? Welche Reglungen gelten für den Sport? Die neusten Änderungen ab dem 09.07. im Überblick.

190602Landesregierung NRW

Das WDR hat die neuen Regeln kompakt zusammengefasst.

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Ein Auszug aus dem Sportbereich:

Sport bei einerInzidenz bis 10: Sportausübung ist ohne Beschränkungen möglich. Sportveranstaltungen sind mit bis zu 25.000 Zuschauern erlaubt und maximal 50 Prozent der räumlichen Kapazität. Bei bis zu 5.000 Zuschauern draußen gibt es keine weiteren Beschränkungen. Bis zu 5.000 Zuschauer drinnen sind mit Test oder Sitzplan im Schachbrettmuster und einer maximalen Auslastung von 33 Prozent der Kapazität erlaubt. Ab 5.000 Zuschauern sind Tests und ein Hygienekonzept erforderlich.

 

Sport bei einer Inzidenz von 10-35: Kontaktsport ist draußen und drinnen mit bis zu 100 Getesteten und beliebig vielen Genesenen oder Geimpften möglich. Ist auch die landesweite Inzidenz höchstens 35 (Doppel-Inzidenzstufe 1), ist bei Kontaktsport draußen kein Test mehr nötig. Für kontaktfreien Sport drinnen - auch in Fitnessstudios - gilt bei der Doppel-Inzidenzstufe: Man kann wahlweise auf die Negativtestnachweise oder den Mindestabstand verzichten.

Schwimmen im Verein ist auch in Hallenbädern erlaubt. Voraussetzung ist, dass das Bad in dieser Zeit nur für diesen Zweck genutzt wird. Ein Negativtest ist nicht nötig.

Für Sportveranstaltungen gilt: Im Außenbereich sind sie auch mit 1.000 bis 25.000 Zuschauern erlaubt - die räumliche Kapazität darf dabei aber nur zur Hälfte ausgelastet sein. Im Innenbereich dürfen es bis zu 1.000 getestete Zuschauer sein; liegt auch die landesweite Inzidenz bei höchstens 35 (Doppel-Inzidenzstufe 1), entfällt die Testpflicht. Die räumliche Kapazität darf nur zu einem Drittel ausgelastet sein. In allen Fällen sind ein Sitzplan und eine Sitzordnung nach Schachtbrettmuster nötig.

Sportfeste sind ab 27. August ohne Begrenzung der Personenzahl möglich. Die Teilnehmer müssen aber getestet, genesen oder geimpft sein. Außerdem muss ein genehmigtes Konzept vorliegen.

 

Sport bei einer Inzidenz von 35-30: Außen ist Kontaktsport mit bis zu 25 und innen mit bis zu zwölf Getesteten und beliebig vielen Genesene und Geimpfte möglich. Außerdem ist innen (auch in Fitnessstudios) kontaktfreier Sport mit beliebig vielen getesteten, geimpften oder genesenen Menschen möglich, man muss allerdings seine Kontaktdaten hinterlassen.

Freizeit: Öffnung aller Bäder, Saunen usw. und Indoorspielplätze für eine begrenzte Anzahl getesteter, geimpfter oder genesener Besucher. Wenn die landesweite Inzidenz ebenfalls bei höchstens 50 liegt (Doppel-Inzidenzstufe 2), dürfen auch Freizeitparks eine begrenzte Anzahl getesteter, genesener oder geimpfter Besucher empfangen. Außerdem dürfen dann Ausflugsfahrten mit Schiffen, Kutschen, historischen Eisenbahnen und Ähnlichem mit beliebig vielen Getesteten, Geimpften und Genesenen stattfinden.

 

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