Offene Fragen zum Thema werden mit diesem Seminar beantwortet. Die Führungsakademie des DOSB hat noch freie Plätze.
Die Planung und Durchführung von Mitgliederversammlungen 2020/2021 stellte - und stellt weiterhin - viele Vereine und Verbände aufgrund der Corona-Krise vor eine große Herausforderung. Die sonst üblichen Präsenzversammlungen können meist gar nicht oder nur sehr eingeschränkt stattfinden. Darauf reagierte auch die Bundesregierung und erließ Ende März 2020 das sogenannte COVID-19-Gesetz, das Sonderregelungen des Vereinsrechts zur Durchführung einer Mitgliederversammlung enthält. Eine Verlängerung dieses Gesetzes bis zum 31.12.2021 ist nun in Kraft getreten.
Viele Vereine und Verbände nahmen die Corona-Krise zum Anlass, gänzlich auf ihre Mitgliederversammlung, und somit auch bewusst auf die Anwendung dieses Sonderrechts, zu verzichten.
Doch wie wird die Durchführung von Mitgliederversammlungen 2021 aussehen?
Termin: 25.05.2021, 18:00–20:00 Uhr- Wie und auf welcher Grundlage können Mitgliederversammlungen 2021 überhaupt stattfinden?
- Ist es möglich ein weiteres Jahr auf die Durchführung zu verzichten?
- Anwendung der Regelungen in der Vereinssatzung zur Durchführung einer Mitgliederversammlung
- Verhalten bei dringenden Entscheidungen, z.B. Neuwahlen, Satzungsänderungen oder Investitionsentscheidungen