Ein weiterer Lichtblick für alle Sportvereine stellt die "Soforthilfe Sport" des Landessportbundes NRW da.
Die "Soforthilfe Sport" können alle notleidenden Sportvereine sowie die Mitgliedsorganisationen des LSB NRW ab dem 15. April (Mittwoch) 2020 bis zum 15. Mai 2020 über das das »Förderportal des Landessportbundes Nordrhein-Westfalen online beantragen – schriftliche Anträge sind nicht möglich! Antragsberechtigt sind alle Vereine, die über eine der Mitgliedsorganisationen (Sportbund oder Sportfachverband) dem Landessportbund NRW angeschlossen sind, sowie die Mitgliedsorganisationen selber. Bedingung für die Gewährung der Soforthilfe ist ein durch die Corona-Pandemie verursachter Liquiditätsengpass, der zu einer Existenzgefährdung des Vereins in Form einer drohenden Zahlungsunfähigkeit führen könnte.
Für die "Soforthilfe Sport" für Sportvereine und LSB-Mitgliedsorganisationen in existenziellen Notlagen stehen 10 Mio. Euro in der Zeit vom 15. April bis 15. Mai 2020 zur Verfügung, die nach Eingang des Antrags bearbeitet und beschieden werden.
Alle weiteren Informationen, sowie die am häufigsten gestellten Fragen finden Sie auf der Website des Landessportbundes NRW.
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