In der Finanzbuchhaltung (Buchführung) werden sämtliche Geschäftsvorfälle des Vereins zeitlich und sachlich geordnet sowie lückenlos aufgezeichnet.
Damit stellt Sie das Zahlenmaterial für die Bilanz/Vermögensübersicht (Gewinn- und Verlustrechnung) sowie der Einnahmen-Überschuss-Rechnung nach vereins- und steuerrechtlichen Vorschriften und unter Beachtung der „Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung“ zur Verfügung.
Begriffe wie Gewinnermittlung, EÜR, Inventar, Inventur, Rücklagen usw. sollten dabei korrekt unterschieden werden. Die vielen Hinweise sollen helfen, nicht nur einen Einstieg in das Thema zu finden, sondern sollen auch nützliche Tipps und Anhaltspunkte geben, mit dem Thema verantwortungsvoll und richtig umzugehen.
Wenn Sie sich für die Buchführung im Verein interessieren, dann lohnt es sich sich die weiteren Informationen hierzu beim LSB-NRW durchzulesen.