Integration, Reha-Sport, Inklusion oder Schulkooperationen. Den Sportvereinen stehen wieder 2,0 Mio. Euro zur Verfügung.
2,0 Mio. Euro für das Landesprogramm 1000x1000 – Anerkennung für den Sportverein im Jahr 2022
Die Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen stellt dem Landessportbund NRW auch in diesem Jahr wieder Haushaltsmittel zur Förderung des Engagements der Sportvereine zur Verfügung. Der Landessportbund NRW leitet die Fördermittel auf Antrag an die Sportvereine weiter.
LSB-Präsident Klett: „Zusätzliche Sportangebote ermöglichen willkommene Ablenkung“
Mit Blick auf die verbindende Kraft des Sports hat sich der Landessportbund NRW bei den in der Flüchtlingshilfe bereits engagierten Vereinen bedankt und gleichzeitig appelliert, den Menschen aus der Ukraine durch zusätzliche Sportangebote eine willkommene Ablenkung zu ermöglichen. „Auch in dieser schwierigen Situation zeigt sich einmal mehr, wie unsere NRW-Sportvereine durch Solidarität und entschiedenes Handeln ein wichtiges Zeichen setzen. Gerade für die bei uns eingetroffenen Kinder und Jugendlichen sind Bewegung, Spiel und Spaß von unschätzbarem Wert, deshalb verdienen solche Aktivitäten unsere volle Unterstützung“, erklärt LSB-Präsident Stefan Klett.
Antragsberechtigt sind Sportvereine, die als gemeinnützig anerkannt und Mitglied in einem dem Landessportbund NRW angeschlossenen Fachverband sowie dem zuständigen Stadt- bzw. Kreissportbund sind.
Förderfähig sind Maßnahmen der Sportvereine, die im Zeitraum 01.01.2022 – 31.12.2022 durchgeführt werden bzw. wurden und sich einem der insgesamt acht Förderschwerpunkte zuordnen lassen.
Für das Jahr 2022 gelten folgende Förderschwerpunkte:
- Kooperation Sportverein mit Schulen
- Kooperation Sportverein mit Kindertageseinrichtungen
- Integration
- Inklusion
- Gesundheitssport
- Sport der Älteren
- Mädchen und Frauen im Sport
- Reha-Sport
Der Förderschwerpunkt „Reha-Sport“ wird im Jahr 2022 zusätzlich in den Förderkatalog aufgenommen. Es ist möglich, auch solche Angebote über das Programm „1000x1000“ zu fördern, die nicht zertifiziert sind.
Ein besonderes Augenmerk liegt auf dem Förderschwerpunkt „Inklusion“. Die ersten 500 Maßnahmen in diesem Bereich werden unabhängig vom allgemeinen Eingang der Anträge vorrangig gefördert.
Aus aktuellem Anlass weisen wir darauf hin, dass unter dem Förderschwerpunkt „Integration“ selbstverständlich und ausdrücklich Maßnahmen für Geflüchtete aus der Ukraine umgesetzt und benötigte Materialien beschafft werden können. Diese können sich auf folgende Bereiche beziehen:
- Organisation und Durchführung einmaliger sportlicher und/oder geselliger Veranstaltungen mit Geflüchteten
- Schaffung neuer sportlicher und/oder geselliger Angebote im Verein für Geflüchtete
- Schaffung weiterer Unterstützungsmöglichkeiten und sich aus dem Sport ergebender Maßnahmen mit Bezug zu Geflüchteten (z.B. Sprachkurse, Hausaufgabenbetreuung, Kennenlern-Tage).
Alle Förderschwerpunkte sind grundsätzlich auch für digitale Vereinsangebote geeignet und damit offen für eine Förderung.
Im Jahr 2022 kann jeder interessierte und antragsberechtigte Sportverein einen Antrag für eine Maßnahme aus den vorgenannten Förderschwerpunkten stellen. Die zuwendungsfähigen Ausgaben dürfen für die Maßnahme 1.000 Euro nicht unterschreiten.
Antragsverfahren 2022:
Eine Antragstellung ist seit dem 30.03.2022 möglich!
Bitte stellen Sie die Förderanträge frühzeitig, da diese in der Reihenfolge ihres Eingangs beim Landessportbund NRW bewilligt werden.
Die Förderanträge können direkt im Förderportal des Landessportbundes NRW (foerderportal.lsb-nrw.de) gestellt werden.
Für die Anmeldung im Förderportal benötigen Sie die Zugangsdaten, die Sie bereits für die Anmeldung in der „Vereinsverwaltung/Bestandserhebung“ benutzen.
Für weitere Informationen zum Förderverfahren verweisen wir an dieser Stelle gerne auf unsere Homepage: http://go.lsb.nrw/1000x1000
Bei Rückfragen oder technischen Problemen stehen Ihnen die Kolleg*innen der Gruppe Förderprogramme gerne per E-Mail
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