Zum 1. September sind die letzten Änderungen des 3. Waffenrechtsänderungsgesetzes in Kraft getreten. Der DSB informiert.
Kurz vor Weihnachten 2019 hatte der Bundestag und der Bundesrat die Änderung des Waffenrechts beschlossen, im Februar wurde das Gesetz veröffentlicht und bereits erste Teile direkt in Kraft gesetzt. Nun folgt, ein halbes Jahr nach der Veröffentlichung, auch der Rest des beschlossenen Änderungspaketes.
In diversen Artikel hatte der DSB bereits die einzelnen Änderungen vorgestellt:
- Bundestag verabschiedet das Dritte Waffenrechtsänderungsgesetz
- Waffenrecht: DSB-Vizepräsident Walter Wolpert im Interview
- Neue Regeln für mehr Sicherheit
- Erste Nachbesserung am Waffenrecht
- Wesentliche Teile im neuen Waffenrecht - Aufstellung des BKAs
- Altbesitz von verbotenen Waffen und Magazinen
- Änderungen des Nationalen Waffenregisters zum 01.09.2020
und in zwei Online-Seminaren durch den Waffenrechtsexperten Jürgen Kohlheim interessierten DSB-Mitgliedern erläutert sowie Fragen dazu beantwortet. Das Online-Seminar wurde aufgezeichnet und kann auch im Nachgang zum Eigenstudium angesehen werden.
Das Bundesministerium für Inneres, Bau und Heimat hat seinerseits noch einmal eine kleine Liste mit häufig gestellten Fragen und den dazugehörigen Antworten erstellt, die ebenfalls noch einmal kurz die wesentlichen Punkte der Änderungen zusammenfasst.
In einer Leseversion ist das neue Waffengesetz an dieser Stelle bzw. hier einzusehen.
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