Die sportliche Arbeit geht weiter, auch im Kampfrichterwesen. Die aktuellsten Infos gibt es durch Kampfrichterreferent Klaus Tacke.
Nach Ziffer 8.1 – Lizenzordnung des DSB-Qualifizierungsplans geschieht die Verlängerung der Kampfrichterlizenz durch den ausstellenden Landesverband nach einem Punktesystem.
Sie setzt die Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen für Kampfrichter*innen in der zweiten Hälfte der Lizenzgültigkeit und mindestens 4 Wettkampfeinsätze ab Kreismeisterschaft oder Landesligen voraus, die im Einsatznachweisheft dokumentiert sind.
Das Einsatznachweisheft muss zur Lizenzverlängerung vorgelegt werden!
Für jeden Wettkampfeinsatz von mindestens 7 Zeitstunden wird jeweils 1 Fortbildungspunkt vergeben. Zur Lizenzverlängerung werden davon maximal 4 berücksichtigt, die sich auf mindestens 3 Jahre verteilen müssen.
Jede vom Landesverband angebotene theoretische Fortbildungsveranstaltung wird je nach Dauer und Inhalt mit Fortbildungspunkten bewertet.
Kampfrichter*innen müssen zur Lizenzverlängerung im Gültigkeitszeitraum der Lizenz durch Teilnahme mindestens 8 Fortbildungspunkte erwerben.
Diese setzen sich zusammen aus (mindestens) 4 Fortbildungspunkten für die theoretische Fortbildung + (mindestens) 4 Punkte für Kampfrichtereinsätze. Disziplinspezifische Fortbildungsangebote für Kampfrichter*innen aus anderen Landesverbänden des DSB werden gegenseitig anerkannt.
Für theoretische Fortbildungen ist die im WSB mit Erfolg praktizierte Organisationsform der Tagesveranstaltung á 9 Lehreinheiten = 4 Fortbildungspunkte zulässig.
Das Sammeln von Fortbildungspunkten, auch über die geforderten 8 Fortbildungspunkte hinaus, ist jederzeit möglich und wünschenswert!
Jede nach der Grundausbildung zusätzlich erworbene Lizenz einer anderen/weiteren Disziplingruppe wird mit 4 Fortbildungspunkten angerechnet.
Abgelaufene Lizenzen können reaktiviert werden
- im ersten Jahr nach Ablauf der Gültigkeit durch das Erwerben von 8 Fortbildungspunkten
- im 2. und 3. Jahr nach Ablauf der Gültigkeit durch das Erwerben von 12 Fortbildungspunkten.
Vier (4) Jahre nach Ablauf der Lizenz erlischt der Anspruch auf eine Verlängerung.
Die Verlängerung einer Kampfrichterlizenz erfolgt ab sofort nach Absprache mit den Vizepräsidenten Bildung & Leistungssport und Verbandssport, Herrn Thomas Friedhoff und Herrn Rolf Dorn, und der Geschäftsstelle des WSB durch den Kampfrichterreferenten Klaus Tacke.
Wir bitten daher alle Kamprichterlizenzen, die abgelaufen sind oder die mit Ablauf des Jahres 2021 ablaufen werden und bei der die Voraussetzungen für eine Verlängerung bereits erfüllt sind, zur Verlängerung auf dem Postweg an Klaus Tacke, Frierichstr. 7, 59581 Warstein, zu senden.
Es ist beizufügen
- die Kampfrichterlizenz
- das Einsatznachweisheft
- ein ausreichend frankierter und adressierter Rückumschlag
Soweit ein neuer Ausweis oder ein neues Einsatznachweisheft ausgestellt werden muss, sind trotzdem die alten Unterlagen einzusenden; diese werden als Erinnerungsstück zurück gesandt.
Sollte jemand in den letzten Jahren keinen Ausweis und/oder Einsatznachweisheft erhalten haben, wird ebenfalls um Nachricht an Klaus Tacke gebeten, um hier schnellstmöglich Abhilfe zu schaffen.
Es ist beabsichtigt unter Berücksichtigung der Corona-Pandemie ab September 2021 wieder Kampfrichteraus- und -fortbildungen anzubieten.
Über Termine und Veranstaltungsorte (auch ggfs. Präsenz- oder online-Schulung) werden Sie im Frühsommer mit einem weiteren Rundschreiben informiert!
Bitte beachten Sie auch im Internetangebot des WSB erscheinende Informationen und Ausschreibungen.