Die Stimmung war gut unter den Teilnehmern der DSB-Gesamtvorstandssitzung in Wiesbaden und das war kaum verwunderlich.
Es war die erste Gesamtvorstandssitzung in Präsenz seit November 2019. Und die brachte sogleich auch eine nach DSB-Präsident Hans-Heinrich von Schönfels „historische Entscheidung“ mit der „Vereinbarung über die gegenseitige Anerkennung der Verbandsgebiete“.
Bei einer feierlichen Zeremonie am Rand der Gesamtvorstandssitzung in Wiesbaden haben die Präsidentinnen und Präsidenten der Landesverbände des Deutschen Schützenbundes eine „Vereinbarung über die gegenseitige Anerkennung der Verbandsgebiete“ unterzeichnet. Grundlage und Kernstück des umfangreichen Dokuments ist die präzise Festlegung der Verbandsgebiete durch die Zuordnung zu Postleitzahlenbereichen bzw. durch andere nachhaltbare Kriterien.
Die mit der Festlegung erreichte Vereinbarung schafft die Grundlage für das unter § 8 Absatz 2 der Satzung des Deutschen Schützenbundes verankerte Recht der Landesverbände, ihre Gebietsgrenzen in gegenseitigem Einvernehmen festzulegen.
Mit ihrer Unterschrift unter die Vereinbarung verständigten sich die Landesverbände außerdem darauf, verbandsfremde Vereine nicht einseitig in den eigenen Verband aufzunehmen bzw. aktiv den Wechsel von Vereinen zu betreiben. „Ein Vereinswechsel“, so heißt es in der Übereinkunft, „bedarf in jedem Fall der Zustimmung sowohl des abgebenden wie auch des aufnehmenden Verbandes sowie einer Anzeige gegenüber dem Deutschen Schützenbund. Die Landesverbände sagen zu, jede geplante Änderung in diesem Zusammenhang, insbesondere entsprechende Satzungsänderungen – auch bei gegenseitigem Einvernehmen der betroffenen Landesverbände –, dem Deutschen Schützenbund frühzeitig zur Prüfung vorzulegen. In Fragen der Zuordnung einzelner Vereine zu den Landesverbänden gilt der Grundsatz des Bestandsschutzes (Stichtag 01.01.2022).
Die jetzt verbindlich getroffene Vereinbarung soll mögliche Konflikte um territoriale Zugehörigkeiten verschiedener Regionen schon im Vorhinein ausschließen. Der Deutsche Schützenbund und die meisten seiner Landesverbände entstanden in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts aus einer der staatlichen Zersplitterung Deutschlands entsprechenden Vielzahl kleiner und mittlerer Regionalvereinigungen. Historisch gewachsene Verbindungen und spezielle regionale Zugehörigkeiten behinderten in den folgenden 150 Jahren stets die exakte Übereinstimmung der Landesverbandsgebiete mit den wechselnden staatlich-politischen Regierungs- und Verwaltungseinheiten. Die vielfach willkürlich erfolgten Grenzziehungen durch die jeweiligen Besatzungsmächte nach den beiden Weltkriegen trugen das ihre dazu bei, dass die Gebiete der Landesverbände des Deutschen Schützenbundes – mit Ausnahme der nach dem Zerfall der DDR entstandenen - nicht mit denen der Bundesländer identisch waren und sind. Dies hat in der Vergangenheit immer wieder zu Unstimmigkeiten bis hin zu rechtlichen Auseinandersetzungen zwischen aneinandergrenzenden Landesverbänden geführt.
DSB-Präsident Hans-Heinrich von Schönfels zeigte sich hochzufrieden und sagte: „Die nun unterzeichnete Vereinbarung kommt einer historischen Zäsur gleich, es ist ein Meilenstein für den DSB und seine Landesverbände in ihrem Innen- und Zusammenleben.“ Was Herzog Ernst II. und seine bürgerlichen Partner vor mehr als 160 Jahren in Gotha angestrebt hätten, nämlich die Einheit der Schützinnen und Schützen unter Ausgleich aller regionalen und sonstigen Gegensätze zu errichten, sei im Grunde erst jetzt vollständig umgesetzt. „Die Einigung ist eine epochale Gemeinschaftsleistung, die nicht nur von einem großen inneren Zusammenhalt der Schützinnen und Schützen zeugt, sondern sie sendet vor dem Hintergrund einer zunehmenden Spaltung in der Gesellschaft und alles in Frage stellender kriegerischer Auseinandersetzungen auch ein deutliches Signal der Einigkeit, Toleranz und beispielhafter politischer Kultur nach Außen“, so von Schönfels.
TEXT & FOTOS DSB