Fristverlängerung - Förderung der Übungsarbeit in Sportvereinen

Antragsfrist über das LSB-Förderportal bis zum 07.07.2024 verlängert.


LSB NRW

Auf diese finanzielle Unterstützung sollte kein Sportverein verzichten: Noch kann beim Landessportbund NRW die Förderung der Übungsarbeit beantragt werden, konkret geht es um Zuschüsse in Höhe von insgesamt 7,56 Millionen Euro für die Leitungen von Sport treibenden Übungsgruppen, vorrangig in der Kinder- und Jugendarbeit sowie in der Nachwuchsförderung.

Antragsberechtigt sind alle der rund 17.500 NRW-Sportvereine, die als gemeinnützig anerkannt und Mitglied in einem dem LSB NRW angeschlossenen Fachverband sowie dem zuständigen Stadt- bzw. Kreissportbund (Doppelmitgliedschaft) sind. Aufgrund der sportpolitischen Dringlichkeit und Relevanz des Themas Schwimmen werden auch die Qualifikationen der Schwimmausbilder*innen bei der von der Landesregierung bereitgestellten Förderung berücksichtigt.

Da im Gegensatz zu den Vorjahren bislang rund 1.500 Anträge weniger gestellt wurden, wurde die Frist zur Einreichung der Anträge bis zum 07.07.2024 verlängert.

Weitere Informationen zur Förderung der Übungsarbeit findet man hier!