Gerade in der heutigen Zeit sind Vereine mehr denn je auf Förderungen angewiesen. Jetzt Förderung beim LSB NRW beantragen.
Die Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen stellt dem Landessportbund NRW auch in diesem Jahr wieder Haushaltsmittel zur Förderung der Übungsarbeit der Sportvereine zur Verfügung. Der Landessportbund NRW leitet die Fördermittel auf Antrag an die Sportvereine weiter.
Antragsberechtigt sind Sportvereine, die als gemeinnützig anerkannt und Mitglied in einem dem Landessportbund NRW angeschlossenen Fachverband sowie dem zuständigen Stadt- bzw. Kreissportbund sind.
Die Staatskanzlei des Landes NRW stellt 7,56 Millionen Euro für die Förderung der Übungsarbeit in Sportvereinen zur Verfügung.
Das Geld ist für Übungsleitungen vorgesehen. Die Förderung unterstützt den Trainingsbetrieb im Breitensport, insbesondere in der Kinder- und Jugendarbeit sowie in der Nachwuchsförderung.
Die Förderanträge können direkt im Förderportal des Landessportbundes NRW gestellt werden.
Antrag im Förderportal stellen
QUELLE LSB NRW