Das Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz NRW hat ein Förderprogramm gestartet. Eine weitere Förderoption.
Bei dem neben Kommunen auch Sportvereine antragsberechtigt sind. Anträge können noch bis zum 31. August gestellt werden.
Hiermit möchten wir über das kürzlich veröffentlichte Förderprogramm „Struktur- und Dorfentwicklung des ländlichen Raums“ des Ministeriums für Landwirtschaft und Verbraucherschutz NRW (MLV NRW) informieren.
Das Programm ist aus einer Zusammenführung der zuvor getrennt laufenden Förderlinien „Strukturentwicklung ländlicher Räume“ und „Dorferneuerung“ durch das MLV NRW entstanden.
Fördervoraussetzung
Über das Programm können in Orten und Ortsteilen mit bis zu 10.000 Einwohner*innen Bewegungsräume gefördert werden, welche frei und jederzeit zugänglich für die Öffentlichkeit sein müssen (bspw. Bolzplatz, Bouleanlage, Skateanlage etc.).
Antragsberechtigung
Neben Kommunen sind auch Sportvereine antragsberechtigt, wobei den Antragsunterlagen eine Stellungnahme der zuständigen Kommune zur geplanten Maßnahme hinzuzufügen ist.
Antragsfrist und -weg
Für den diesjährigen Förderaufruf ist die Antragsstellung noch bis zum 31. August 2023 über die Förderplattform „förderung.NRW“ möglich. Eine vorherige Absprache mit der zuständigen Kommune sowie Bezirksregierung ist dringend zu empfehlen.
Alle relevanten Informationen zum Programm (u.a. förderfähige Gebietskulisse und Förderrichtlinie) sowie die Kontaktdaten der Bezirksregierungen und des zuständigen MLV NRW finden Sie hier.
QUELLE LSB NRW