Erste Lichtblicke für den Vereinssport am Ende des Corona-Tunnel

"Lichtblick für Sportvereine, aber kein Grund zur Euphorie" titelt der Landessportbund NRW sein News zur neuen Verordnung.

LSB NRWNach über neunstündigen Verhandlungen und zahlreichen Abstimmungsrunden zuvor hat sich die Bund-Länder-Runde zu einem Strategiewechsel durchgerungen. Damit verbunden ist erfreulicher Weise ein sukzessiver Ausstieg aus dem Lockdown inklusive der lang erhofften Perspektiven für den vereinsbasierten Sport. An Inzidenzwerte geknüpft, durch kostenlose Schnelltests flankiert und in 14-tägigen Schritten soll es einen kontrollierten Weg zurück in ein normaleres gesellschaftliches Leben geben. Im dritten Öffnungsschritt, der im besten Fall bereits ab der kommenden Woche erfolgen kann, bietet sich für den Sport eine erste Perspektive. 

Die ab dem 08.03.2021 geltende Coronaschutzverordnung verbietet nach § 9 grundsätzlich weiter den Freizeit- und Amateursportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Fitnessstudios, Schwimmbädern und ähnlichen Einrichtungen.

Es gelten jedoch folgende Ausnahmen:

Alle ungedeckten öffentlichen und vereinseigenen Sportanlagen können weiterhin geöffnet werden. Auf diesen Sportanlagen und im öffentlichen Raum können folgende Personenkonstellationen Sport betreiben:

A. Einzelsportler, Sport zu zweit, Sport in Familien

  • Personen allein
  • Zwei Personen zusammen (auch ohne Abstand)
  • Beliebig viele Personen aus einem Hausstand (auch ohne Abstand)
  • Maximal 5 Personen aus zwei verschiedenen Hausständen (auch ohne Abstand)

Die Anleitung eines Einzelsportlers durch eine*n Trainer*in oder Übungsleiter*in ist möglich (z. B. Tennis-Einzeltraining, Torwart-Einzeltraining)
 

B. Sport für Kinder in Gruppen

Bis zu 20 Kinder im Alter bis einschließlich 14 Jahren können als Gruppe gemeinsam Sport-, Spiel und Bewegungsaktivitäten durchführen (auch ohne Abstand). Es ist sowohl ein Trainings-, als auch ein Wettkampfbetrieb möglich. Eine Gruppe kann durch maximal 2 Übungsleiter/Trainer/Aufsichtspersonen betreut werden.

Zwischen den unter A und B genannten Personengruppen, die gleichzeitig Sport auf einer Sportanlage betreiben, ist dauerhaft ein Mindestabstand von 5 Metern einzuhalten.
 

Wer trägt die Verantwortung für die Regeleinhaltung?

Für vereinseigene Anlagen liegt die Verantwortung für die ordnungsgemäße Nutzung beim Verein, bei kommunalen Anlagen bei der zuständigen Kommune. Eine Öffnung von Toilettenanlagen unter Beachtung der Hygienevorschriften ist möglich.


Was ändert sich für das Training von Kadersportler*innen?

Die Regeln für den Profisport und das Training von Kadersportlern gemäß § 9 (3) ff. der CorSchVO bleiben mit folgender Ausnahme unverändert: Das Training offiziell gelisteter Sportlerinnen und Sportler an verbandszertifizierten Nachwuchsleistungszentren wird gegenüber der bisherigen Verordnung klarstellend auf die Altersklassen U19, U17 und U15 beschränkt.
 

Hinweis des Landessportbundes NRW

Der Landessportbund NRW fordert aber angesichts der unverändert hohen Inzidenzwerte nachdrücklich dazu auf,

  • die Regeln strikt einzuhalten,
  • unverändert vorsichtig zu agieren,
  • unnötige Kontakte zu vermeiden und die bekannten Hygieneregeln einzuhalten.

Der Vereinssport ist jetzt gefragt, die sich bietenden Möglichkeiten zu nutzen und gleichzeitig verantwortungsvoll zu handeln, um zu beweisen, dass Sportvereine ein Ort für sicheres Sporttreiben sind.

 

Der Deutsche Schützenbund fasste die Bund-Länder-Runde wie folgt zusammen:

- In Regionen mit einer Inzidenz unter 50 (stabile 7-Tage-Inzidenz) ist kontaktfreier Sport im Außenbereich in Gruppen bis 10 Personen zugelassen.
- Wenn die Inzidenz unter 100 liegt, dürfen zunächst nur bis zu 20 Kinder im Alter bis 14 Jahre in Gruppen Sport im Außenbereich treiben. Zudem ist Individualsport mit maximal fünf Personen aus maximal zwei Haushalten im Außenbereich erlaubt.
- Nach 14 Tagen stabilem Infektionsgeschehen können dann weitere Öffnungsschritte folgen: Unter Inzidenz 50 werden kontaktfreier Sport im Innenbereich und Kontaktsport im Außenbereich zugelassen. Unter Inzidenz 100 ist dies nur bei Vorlage eines negativen tagesaktuellen Schnell- oder Selbsttests zugelassen.
- Nach nochmals weiteren 14 Tagen mit stabilem Infektionsgeschehen wird unter einer Inzidenz von 50 Kontaktsport im Innenbereich zugelassen. Unter einer Inzidenz von 100 sind ohne vorheriges Testen kontaktfreier Sport im Innenbereich und Kontaktsport im Außenbereich möglich.
- Bei Inzidenzwerten über 100 sind zunächst keine Öffnungsschritte vorgesehen. Sollte zudem nach bereits erfolgten Öffnungen die Inzidenz an drei Tagen hintereinander über 100 steigen, tritt die so genannte „Notbremse“ ein und es wird in den jetzigen Zustand (Beschlusslage bis 7. März) zurückgekehrt.
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Damit werden wir wohl an der Vereinsbasis über mehrere Monate einen sich permanent verändernden „Flickenteppich“ erleben. Dies wird insbesondere für den Wettkampfbetrieb komplexe Fragen aufwerfen. Aus unserer Sicht ist dieser Weg zur Öffnung jedoch einer bundesweit einheitlichen Variante vorzuziehen. Würde die Region mit der höchsten Inzidenz das Tempo vorgeben, wäre dies zwangsläufig mit einer sehr langsamen Öffnung verbunden und dies kann nicht im Interesse unserer Mitglieder sein. 

Ein weiteres aktuelles Thema sind die jüngsten Entscheidungen des Haushaltsausschusses:
Der Haushaltsausschuss im Deutschen Bundestag hat zwei wichtige Beschlüsse zur Unterstützung des organisierten Sports gefasst. Für das Programm „Kommunale Einrichtungen Sport, Jugend und Kultur“ stellte der Haushaltsausschuss wie geplant weitere 400 Millionen Euro für die Förderung von kommunalen Sportstätten bereit. Bei den insgesamt 225 Projekten handelt es sich zum Großteil um sanierungsbedürftige Sportstätten, u.a auch aus dem Bereich Schieß- und Bogensport. Gerade die Instandsetzung von Sportstätten ist ein entscheidender Baustein, um in der Post-Pandemiephase wieder attraktive Sportangebote durchführen zu können.

Mit den Öffnungsperspektiven sowie der Ausweitung der finanziellen Unterstützung sind damit nach schwierigen Monaten erste Lichtblicke für den vereinsbasierten Sport zu erkennen. Gleichzeitig sind damit weiterhin große Herausforderungen für alle ehrenamtlich und hauptberuflich Beschäftigten im Sport verbunden. Auch in den kommenden Wochen und Monaten werden wir weiterhin mit Einschränkungen bei der Ausübung unseres Sports leben müssen. Umso mehr sollten wir gemeinsam und mit hoher Disziplin den so dringend benötigten Handlungsspielraum verantwortungsvoll nutzen. Unsere sportartspezifischen Übergangsregeln aus dem vergangenen Jahr und die vielen Hygienekonzepte vor Ort werden dabei eine wertvolle Orientierung und Hilfestellung bieten.

QUELLEN LSB NRW & DSB