Empfehlungen der Bundesrats-Ausschüsse - Schlimmer geht immer

Es gibt neue Informationen zur geplanten Verschärfung des Waffenrechts. Der DSB kritisierte diese von Beginn an scharf.

Nachdem die Bundesregierung am 10. Mai einen Gesetzes-Entwurf „zur Verbesserung waffenrechtlicher Personenüberprüfungen“ vorgelegt hatte, den der DSB bereits scharf kritisierte (siehe Link unten), haben nun die drei relevanten Bundesrats-Ausschüsse Empfehlungen ausgesprochen, die in gleicher Weise zu kritisieren sind.

Eine "Verschlimmbesserung" ist die Forderung, dass zukünftig der Sachbearbeiter der Waffenbehörde den Antragsteller einer Waffenerlaubnis ohne Grund auffordern kann, vorstellig zu werden, um diesen in wenigen Minuten psychologisch begutachten und einschätzen zu können. Der Druck auf den Sachbearbeiter, der diese fachliche Kompetenz gar nicht haben kann, steigt immens, das subjektive Empfinden entscheidet über Ablehnung oder Zustimmung. Besonders kritisch in den Bundesratsempfehlungen ist die Empfehlung, dass die Eignung durch den Antragsteller bei Erstantragstellung und bei jeder Verlängerung durch ein amtsärztliches, ärztliches oder fach-psychologisches Zeugnis auf Kosten der betroffenen Person zu belegen ist, wodurch es zu einer zusätzlichen, nicht tragbaren finanziellen und administrativen Mehrbelastung für Sportschützinnen und Sportschützen kommen würde.

Eine positive Änderung in den Bundesratsempfehlungen fällt auf: Zu den in den früheren Entwürfen neu eingeführten "Mitteilungspflichten anderer Behörden" (§ 6b) haben sich die Ausschüsse des Bundesrats der DSB-Argumentation angeschlossen, indem sie schreiben „Die vorgesehenen Änderungen sind jedoch nicht sachgerecht, sondern unpraktikabel, unverhältnismäßig und stigmatisierend.“, was in der Deutlichkeit durchaus überrascht und letztlich für den gesamten Gesetzentwurf zusammenfassend festgehalten werden könnte.

Denn die oben gemachten Ausführungen sind lediglich ein Auszug der aus DSB-Sicht nicht tragbaren Neuerungen des Gesetzentwurfs. Durch die geplanten Änderungen des Waffengesetzes sieht der DSB die berechtigten Interessen der 1,4 Millionen Sportschützinnen und Sportschützen im Deutschen Schützenbund als Legalwaffenbesitzer erheblich gefährdet. Dies hat der DSB auch in einem deutlichen Brief an den verantwortlichen Bundesinnenminister Seehofer zum Ausdruck gebracht und ein Ende dieses "Hau-Ruck-Verfahrens" zum Ende der Legislaturperiode gefordert. Im Austausch mit weiteren Interessenverbänden wird sich der DSB gegenüber den politischen Verantwortlichen in Berlin weiter mit aller Kraft gegen diese unsäglichen Änderungen wehren, die inhaltlich-sachlich nicht sinnvoll und nachvollziehbar, sondern taktisch im Hinblick auf die nächste Bundestagswahl zu sehen sind – zu Lasten der legalen Waffenbesitzer, die auch Wähler sind.

 

Empfehlungen der Ausschüsse an den Bundesrat

DSB-Stellungnahme zum Gesetzesentwurf vom 10. Mai

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