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Empfängerprüfung bei Überweisungen

Ab dem 9. Oktober 2025 müssen alle Kreditinstitute eine Empfängerüberprüfung bei Überweisungen durchführen.

Im europäischen Zahlungsverkehr wird die Empfängerüberprüfung als neue gesetzliche Pflicht eingeführt. Ziel ist es, den Überweisungsverkehr noch sicherer zu machen und Überweisungen an einen falschen Empfänger sowie mögliche Betrugsversuche zu verhindern. Künftig wird bei jeder Überweisung der eingegebene Name des Zahlungsempfängers mit der zugehörigen IBAN abgeglichen. Ein abweichendes Ergebnis dieser Prüfung wird dem Zahler angezeigt, der dann entscheiden kann, ob die Überweisung dennoch ausgeführt werden soll.

Die Bank oder Sparkasse des Zahlers fragt bei der Empfängerbank an, ob Name und IBAN zusammenpassen.
Die Antwort zeigt eines von drei möglichen Ergebnissen:

  • Name und IBAN stimmen überein.
  • Name und IBAN stimmen nahezu überein – nur in diesem Fall wird zusätzlich der korrekte Name angezeigt.
  • Name und IBAN stimmen nicht überein.

Das abweichende Ergebnis erscheint direkt nach der Eingabe der Überweisungsdaten.

Der Zahler entscheiden selbst, ob er die Zahlung freigibt. Bei Unstimmigkeiten sollten sie direkt die Zahlungsempfängerin bzw. den Zahlungsempfänger kontaktieren. So lassen sich Missverständnisse schnell klären.

Die Empfängerüberprüfung ist nur bei Zahlungskonten möglich. Festgeld-, Kredit- oder Sparkonten sind davon ausgenommen. Die Empfängerüberprüfung erfolgt nicht nur im Online-Banking. Auch bei Überweisungen, die unmittelbar in Anwesenheit der Kunden oder des Kunden am Bankschalter erfasst werden, wird sie durchgeführt. Zusätzliche Kosten für die Überprüfung fallen für Kundinnen und Kunden nicht an. Auch bei Daueraufträgen und Terminaufträgen, die ab Oktober 2025 eingerichtet oder geändert werden, wird sie spätestens ab dem 9. Oktober 2025 einmalig durchgeführt. Laufende Daueraufträge sind jedoch davon nicht betroffen.

Hinweis in eigener Sache: Unser korrekter Empfängername heißt
Westfälischer Schützenbund von 1861 (WSB) e.V.