Mit dem 15.06. erhält die neue Fassung der CoronaSchVo Gültigkeit. Sie eröffnet dem Sport in NRW neue Möglichkeiten.
Und überträgt den Vereinen und Verbänden jedoch zunehmend Verantwortung für die ordnungsgemäße und verantwortungsvolle Umsetzung der Vorgaben.
Die wesentlichen Änderungen
Ab dem 15.06.2020
- Ist nicht - kontaktfreier Sport mit bis zu 30 Personen im Freien erlaubt
- Ist nicht-kontaktfreier Sport mit bis zu 10 Personen auch drinnen erlaubt
- Sind sportliche Wettbewerbe mit bis zu 30 Personen im Freien erlaubt (Achtung: Hygiene- und Infektionsschutzkonzepte erforderlich! Rückverfolgbarkeit sicherstellen!)
- Sind sportliche Wettbewerbe mit bis zu 10 Personen in geschlossenen Räumen und Hallen wieder zulässig (Achtung: Hygiene- und Infektionsschutzkonzepte erforderlich! Rückverfolgbarkeit sicherstellen!)
- Tanzsportvereine dürfen somit auch wieder aktiv werden
- In der Anlage „Hygiene- und Infektionsschutzstandards“ zur CoronaSchVO ist auch der Betrieb von Billard-Tischen wieder zulässig
Bei allen sportlichen Vereinsaktivitäten sind weiterhin die grundsätzlichen Hygiene- und Infektionsschutzstandards zu beachten!
Orientierungshilfe zum Sportbetrieb auf Grundlage der CoronaSchVO gültig ab 15.06.2020
Hier finden Sie die aktuelle, ab 15.06.2020 gültige Coronaschutzverordnung.
QUELLE LSB NRW