„Wir sind fassungslos und sprechen den Angehörigen unsere aufrichtige Anteilnahme aus“, äußerte Vizepräsident Recht W. Wolpert.
Der Deutsche Schützenbund ist schockiert über den rechtsextremistischen Anschlag, der sich am Mittwochabend, 19. Februar, im hessischen Hanau ereignet hat, bei dem elf Menschen ums Leben kamen und weitere Menschen schwer verletzt wurden. Der Umstand, dass ein Sportschütze der Täter ist, macht die Tat für den Deutschen Schützenbund noch unvorstellbarer. Schließlich lautet der erste Grundsatz der DSB-Satzung, dass ein Sportschütze seine Waffe ausschließlich als Sportgerät verwendet und niemandem damit Leid zufügt.
„Wir sind fassungslos und sprechen den Angehörigen unsere aufrichtige Anteilnahme aus“, äußerte sich Vizepräsident Recht Walter Wolpert in einer ersten Stellungnahme und sagt weiter: „Dass die Tat einen rechtsradikalen, rassistischen Hintergrund hat, macht sie noch verachtenswerter.“ Der Deutsche Schützenbund spricht sich in aller Deutlichkeit gegen jede Form von Extremismus in unserer Gesellschaft aus, hat dies in seiner Satzung fest verankert und beteiligt sich mit Nachdruck an der Aufklärungs- und Informationspolitik unter dem Dach des Deutschen Olympischen Sportbundes.
Dass nun das gesamte Sportschützenwesen und das vor kurzem weiter verschärfte Waffenrecht in Frage gestellt werden, ist ein menschlicher Reflex, der jedoch nach DSB-Ansicht zu kurz greift. Das deutsche Waffenrecht gilt als eines der schärfsten weltweit, Sportschützen als legale Waffenbesitzer zählen ohne Zweifel zu dem am stärksten kontrollierten und zugleich gesetzestreuesten Personenkreis in Deutschland. Gegen menschliches Fehlverhalten und kriminelle Energie helfen jedoch die besten Gesetze nicht.
Die Anforderungen für den Besitz sind für Sportschützen (zu Recht) hoch. Deshalb wird auch in den Jahren nach dem Ersterwerb einer Waffe der Sportschütze weiter auf seine Zuverlässigkeit und sein Bedürfnis überprüft, nach dem neuen Waffengesetz demnächst auch durch den Verfassungsschutz.
“Es gibt genügend Kontrollen für Sportschützen! Sie müssen mindestens ein Jahr Vereinsmitglied sein, um eine Waffenbesitzkarte beantragen zu dürfen. Darüber entscheidet dann die Genehmigungsbehörde nach einer Zuverlässigkeitsprüfung, wobei auch das polizeiliche Führungszeugnis berücksichtigt wird", erklärt Wolpert.
Der DSB möchte nichts beschönigen. Es sind elf Menschen ums Leben gekommen, weitere wurden verletzt. Dem kann man kaum etwas Rationales entgegensetzen. Die erneute Diskussion um das Schützenwesen und den Generalverdacht gegenüber unseren 1,35 Millionen Mitgliedern in über 14.000 Vereinen, die tagtäglich zeigen, dass sie die Gesellschaft stärken und ihren Sport friedlich ausüben, lehnt der DSB jedoch ab.
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