DSB-Vizepräsident Walter Wolpert zum neuen BMI-Referentenentwurf: "Wir haben kein Gesetzes-, sondern ein Vollzugsdefizit!"
Mit großem Unverständnis und Unmut hat der Deutsche Schützenbund auf einen Referentenentwurf des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (BMI) zur „Verbesserung waffenrechtlicher Personenüberprüfungen“ reagiert. In der anhängenden DSB-Stellungnahme wird die BMI-Bestrebung, Extremisten, Kriminellen oder psychisch-kranken Personen den Zugang zu Waffen zu erschweren oder unmöglich zu machen, ausdrücklich begrüßt. Der DSB hält die aufgeführten Maßnahmen zur Erreichung der Ziele jedoch für nicht geeignet.
Unverständnis herrscht zum einen über die Vorgehensweise des Ministeriums, denn erst am 4. März verneinten die Ministeriums-Vertreter im Rahmen eines Sicherheitsgesprächs mit den anerkannten Schießsportverbänden eine Anpassung des Gesetzes in dieser Legislaturperiode. Inhaltlich wendet sich der DSB in erster Linie gegen folgende Überlegungen:
- einer verpflichtenden Regelabfrage der Waffenbehörde an die Gesundheitsämter (§ 6 Abs.1a Waffengesetz)
- der Einbindung und Mitteilungspflicht anderer Behörden (§ 6b Waffengesetz)
- der Nachberichtspflicht, d.h. die Verpflichtung aller zukünftig nach § 5 und § 6 involvierten Behörden der Waffenbehörde im Nachgang erhaltene Erkenntnisse mitzuteilen (§ 6a Waffengesetz).
Vor allem die Einbindung und Mitteilungspflicht aller Behörden, die in keinem Zusammenhang mit dem Waffenrecht stehen, öffne aus Sicht des DSB einem „Denunziantentum“ Tür und Tor. In Bezug auf die Informationspflicht der Gesundheitsämter sieht der DSB einen groben Verstoß gegen datenschutzrechtliche Regelungen und einen Eingriff in höchstpersönliche Rechte. Infolgedessen hält der DSB eine zwangläufig geforderte mögliche Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht für mehr als fraglich.
Hinzu kommt in diesem Zusammenhang, dass die fachliche Qualifikation und Beurteilung der Gesundheitsämter in Bezug auf die waffenrechtliche persönliche Eignung von Sportschützen zweifelhaft ist.
„Wir unterstützen den Gesetzgeber bei der Bekämpfung gegen den illegalen Waffenbesitz und allen zielführenden Maßnahmen, um Personen, die nicht zuverlässig im Sinne des Waffenrechts sind, den Zugang zu Waffen zu erschweren oder bestenfalls unmöglich zu machen. Statt jedoch die bestehenden Gesetze und aktuell verantwortlichen Behörden koordiniert und zielführend einzusetzen, blähen die neuen Vorschläge nur den Verwaltungsapparat auf und belasten unsere Mitglieder. Wir haben kein Gesetzes-, sondern ein Vollzugsdefizit“, positioniert sich DSB-Vizepräsident Walter Wolpert klar.
Der DSB befürchtet insgesamt ein „Bürokratiemonster“ mit zusätzlichen Kosten und deutlichen Einschnitten in die Persönlichkeitsrechte sowie den Datenschutz seiner Mitglieder, zumal bei allem Aufwand kein signifikanter Sicherheitsgewinn erkennbar ist. Insgesamt stellt sich der DSB die Frage, wie die Behörden mit ihren Mitarbeitern die zusätzlichen Aufgaben überhaupt erfüllen sollen. Ein Blick auf die momentane Situation der Gesundheitsämter mag dies verdeutlichen.
In der detaillierten Stellungnahme sind die zentralen Kritikpunkte des Deutschen Schützenbundes aufgeführt, der sich weiterhin mit allem Nachdruck gegenüber der Politik für seine Mitglieder und den Schießsport einsetzen wird.
Anhänge
BMI-Referentenentwurf zur "Verbesserung waffenrechtlicher Personenüberprüfungen"
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