Als Dach für alle Sportvereine in NRW hat der LSB mit der Landesregierung Fördermöglichkeiten in diversen Bereichen geschaffen.
Förderung der Digitalisierung des Breitensports
Dieses Förderprogramm ist mit einem Umfang von 30 Millionen Euro ein Meilenstein in der Sportförderung des Landes NRW. Erstmalig werden über das Wirtschaftsministerium europäische Fördergelder für den gemeinnützigen Sport verfügbar gemacht. Unser Dank gilt der Staatskanzlei, die diese Chance beherzt genutzt hat. In zahlreichen Videokonferenzen haben wir Sie zum Thema informiert. Auf einer Sonderseite des Landessportbundes sind alle derzeit verfügbaren Informationen für Sie einsehbar.
Energiehilfe
Die Landesregierung hat eine Krisenhilfe für Sportvereine, Fachverbände und Bünde in NRW im Umfang von 55 Millionen Euro verabschiedet. Das ist eine wichtige Unterstützung zur Sicherung des Vereinssports angesichts der deutlich gestiegenen Preise. Die Richtlinie des Landes finden Sie hier. Wir arbeiten mit Hochdruck daran, diese Richtlinie in ein praktikables Förderverfahren umzusetzen. Dazu werden wir voraussichtlich bald ein Formular online zur Verfügung stellen. Es soll allen Antragstellern eine erste Orientierung geben, so dass sie die notwendigen Informationen für einen Antrag zusammentragen können. Die Antragstellung über das Förderportal des Landessportbundes wird voraussichtlich ab Ende Februar möglich sein. Wir halten Sie informiert.
Übungsleiter*innen-Offensive, Bewegungsoffensive, Extrazeit für Bewegung
Diese von der Landesregierung mit gut 3 Millionen Euro ausgestatteten Programme zur Förderung von Übungsleiter*innen und von Bewegungsangeboten für Kinder und Jugendliche sind ebenfalls noch in Vorbereitung. Sie bilden weitere Bausteine, um den Vereinssport zu stützen.
- Die Förderung von Qualifizierungen für Übungsleiter*innen und Trainer*innen kann voraussichtlich ab Mitte/Ende Februar von den Sportvereinen über das Förderportal des Landessportbundes beantragt werden.
- Zur Bewegungsoffensive rechnen wir mit der Veröffentlichung eines Förderaufrufes der Staatskanzlei bis Mitte Februar.
- Die Förderung der Extrazeit für Bewegung des Ministeriums für Schule und Bildung kennen Sie bereits aus 2022. Sie wurde nun nochmals bis zum 31.07.2023 verlängert. Gefördert werden zusätzliche außerschulische Angebote von Sportvereinen, die auf eine sport- und bewegungsorientierte Förderung von Schüler*innen abzielen. Eine Antragstellung ist ab dem 03.02.2023 möglich. Informationen gibt es hier.
Restart-Förderungen des DOSB
Der DOSB stellt aus Bundesmitteln mehrere Vereinsförderungen zur Verfügung, darunter Pauschalförderungen von 1.000,- Euro ähnlich dem NRW-Programm 1000x1000 (letzteres läuft in NRW weiter, wird aber aufgrund der o. g. großen Förderprogramme erst zu einem späteren Zeitpunkt gestartet) und Vereinsschecks zur Gewinnung neuer Vereinsmitglieder. Informationen zu allen Programmen finden Sie hier.
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