Was ist Sache? 300 Millionen Euro für moderne Sportstätten – das Projekt! Was haben Vereine zu beachten?
Lange angekündigt, heiß ersehnt: Am 13. Juni wurde das NRW-Sportstättenförderprogramm „Moderne Sportstätte 2022“ ausgerollt. Damit fiel der Startschuss: 300 Millionen Euro stellt die Landesregierung Vereinen bis Ende 2022 an Zuschüssen zur Verfügung. Vereine, die wirtschaftliche Träger oder Besitzer einer Sportstätte und/ oder deren Infrastruktur (wie Umkleiden, Geschäfts- oder Schulungsräume) sind, können nun Investitionsmaßnahmen fördern lassen. „300 Millionen Euro: Soviel gab es für Sportanlagen und besonders für Sportvereine noch nie!“, erklärt Simone Theile, LSB-Referentin für Sporträume und Umwelt.
Das Ziel ist, moderne Sportstätten zu schaffen. Gemeint ist nicht nur Modernisierung, Instandsetzung oder Sanierung von Gebäuden und Räumen – ein Schwerpunkt liegt auf energetischer und digitaler Modernisierung, Geschlechtergerechtigkeit, Barrierefreiheit oder -armut, Sportunfallprävention.
Der Aufwand für die Vereine soll möglichst unbürokratisch sein. Vereine stellen ihre Anträge über das Förderportal des Landessportbunds NRW, füllen die Formulare aus und laden die Kostenvoranschläge hoch. Der jeweilige Stadt-/Gemeindesportverband (ggf. der Kreissportbund, sofern kein SSV oder GSV aktiv ist) oder der Stadtsportbund priorisieren die Anträge aus lokaler Sicht und leiten ihre Liste an die Staatskanzlei weiter. Nach abschließender Prüfung spricht diese die Förderbescheide aus.
Abwicklung vor Ort
Derzeit stimmen sich die örtlichen Sportorganisationen mit den Vereinen und Verbänden über das Vorgehen ab – denn dies wird in jeder Gemeinde anders geregelt. Ab dem 15. September sind in den fünf Regierungsbezirken jeweils zwei Informationsveranstaltungen geplant. Simone Theile: „Auch da werden wir noch lernen können, was die Vereine für ihre Antragsverfahren brauchen oder wissen müssen und ggf. die Informationen bereitstellen.“ Am 1. Oktober wurde das Förderportal für die Anträge freigeschaltet.
Die Förderung wird mindestens 50 Prozent betragen, maximal – je nach Gesamt-Investitionssumme – bis zu 90 Prozent. Der verbleibende Eigenanteil kann beispielweise über die Kommune oder über Bürgerschaftliches Engagement finanziert werden.
„Wir sind gespannt, welche Anträge über welche Fördersummen eingereicht werden. Viele Vereine haben Angst, dass der Topf irgendwann leer ist. Seien Sie unbesorgt: Es gibt kein „Windhundverfahren“ beim Eingang der Anträge!“
NRW-Sportstättenförderprogramm „Moderne Sportstätte 2022“ – was Vereine jetzt wissen müssen
Viel Vorbereitung war nötig, um 300 Millionen Euro an den Verein zu bringen. Um über drei Jahre die Fördersumme gerecht verteilen zu können, mussten „Spielregeln“ her. Hier die Rahmendaten:
Förderfähige Maßnahmen
- Modernisierung, Instandsetzung, Sanierung, Ausstattung, Erweiterung und Umbau von Sportstätten und Sportanlagen unter besonderer Berücksichtigung einer energetischen Ertüchtigung, notwendiger baulicher Sicherheitsmaßnahmen, Geschlechtergerechtigkeit, der digitalen Modernisierung und der Herstellung von Barrierefreiheit (-armut).
- Ersatzneubau, wenn dies im Vergleich mit einer Bestandsanierung die wirtschaftlichere Variante ist
- Infrastruktur wie Unterkünfte, Verpflegungseinrichtungen, Schulungs-und Aufenthaltsräume, Geschäftsstellen oder Zuschauereinrichtungen
NICHT förderfähige Maßnahmen/Förderausschluss
- Profi-Sportvereine
- Kauf von Sportstätten
- Anlagen auf Schulgelände
- Kunststoff-Granulat auf Kunstrasenplätzen
- Umschuldung
Art, Umfang, Höhe der Zuwendung
- Cluster 1*: Förderhöhe 10.000 bis 100.000 Euro
Fördersatz: 50 bis 90 Prozent (*Bagatellgrenze 10.000€ und nach Einzelfallprüfung ggf. bis zu 100% Förderung) - Cluster 2: Förderhöhe 100.001 bis 1.000.000 Euro
Fördersatz: 50 bis 85 Prozent - Cluster 3: Förderhöhe mehr als 1.000.000 Euro
Fördersatz: 50 bis 80 Prozent
Antragstellung
Seit dem 1. Oktober hat der Landessportbund das Förderportal freigeschaltet. Sportvereine kennen das Portal bereits über Programme wie 1000x1000 oder die Beantragung der Übungsleiterzuschüsse. Hier werden auch die Kostenvoranschläge hochgeladen.
Die Projektentwürfe und Kostenvoranschläge werden über das Portal den jeweiligen SSV /GSV/ SSB/KSB übersandt. Die Organisation sichtet auf Schlüssigkeit und erstellt ein Fördergesamtkonzept für die eigene Kommune. Sie erstellt eine Prioritätenliste und schickt diese an die Staatskanzlei. Hier wird anschließend geprüft und entschieden.
Wie genau das Verfahren innerhalb der Kommune geregelt wird (etwa die Zeitfenster der Listenerstellung), organisiert sie selbst. Darum kann jedes Verfahren etwas anders aussehen. Keine Sorge: Es wird kein „Windhundverfahren“ geben! Der erste Antragsteller hat die gleichen Chancen wie der letzte!
Hilfe und Unterstützung
Welche Projekte müssen wie umgesetzt werden, um förderfähig zu sein? Hilfestellung leisten die VIBSS-Berater, die derzeit speziell gebrieft werden.
Weiterführender Link zum LSB NRW
QUELLE LSB NRW