Für Vereine zählt in der Pandemie jeder Euro. Deshalb gilt es auch bei der GEMA-Gebühr sein Recht geltend zu machen.
Die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) hat den DSB informiert, dass Lizenzgebühren für die wegen der Corona-Pandemie nicht mögliche Inanspruchnahme von lizensierten Musiknutzungen zurückgezahlt werden.
In dem Schreiben heißt es:
„Die zuverlässige und schnelle Abwicklung von Angelegenheiten aufgrund von behördlich angeordneten Schließungen während der Corona-Pandemie ist ein zentrales Anliegen der GEMA. Während der Schließungsphase ist die GEMA Musiknutzern schnell und unbürokratisch entgegengekommen, indem laufende Verträge umgehend ruhend gestellt wurden. Mit der nun anschließenden und in den kommenden Wochen laufenden Gutschriftenaktion halten wir uns an die rechtlichen, verbraucherschützenden Vorgaben zur direkten Rückzahlung von Lizenzgebühren für die nicht mögliche Inanspruchnahme von lizenzierten Musiknutzungen. Forderungen nach Gutscheinlösungen etc., wie sie branchenübergreifend vertreten wurden, haben wir uns bewusst nicht angeschlossen.
Die nunmehr startende Gutschriftenaktion ist so einfach wie möglich aufgebaut. Dennoch ist uns bewusst, dass die Abwicklung sämtlicher Anfragen, Anliegen und Rückerstattungsbegehren zu diesem Thema mehrere Wochen in Anspruch nehmen kann. Wir bitten Sie hierfür um Verständnis!“
Informationen zur Abwicklung gibt es unter https://www.gema.de/aktuelles/gesamtvertragspartner/aktuelles/gutschriften/
Zudem wird zeitnah mit einem konkreten Anschreiben über die genauen Abläufe informiert. Dort sind sodann weitere Details (insbesondere die Daten für den Zugang zu dem Eingabe-Portal für die Ermittlung der Schließzeiten mittels eines eigens vergebenen Codes) erläutert.
Weitere Rückfragen bzw. Anfragen zur Corona-Thematik sollen NICHT mehr über
QUELLE DSB