Die Mitgliederversammlung entscheidet über die grundlegenden Angelegenheiten des Vereins: Sie wählt den Vorstand, beschließt die Satzung und hat Recht auf Auskunft gegenüber dem Vorstand.
Als wichtigstes Vereinsorgan kann die Mitgliederversammlung Beschlüsse fassen, die Satzung sowie den Vereinszweck ändern und den Verein auflösen. Nachdem der Bericht der Kassenprüfer verlesen wurde, entscheidet die Mitgliederversammlung über die Entlastung des Vorstands.
Wie kommt die Mitgliederversammlung zustande?
Die Mitgliederversammlung kommt zustande, wenn sich die Mitglieder eines Vereins an einem festgelegten Ort zu vereinbarter Zeit treffen. Mindestens einmal im Jahr ist das als Jahreshauptversammlung gängige Praxis.
Der vertretungsberechtigte Vereinsvorstand beruft die Mitgliederversammlung ein. Er macht das, wenn es die Satzung vorsieht, oder wenn es im Interesse des Vereins liegt.
Wie die Mitgliederversammlung abläuft, sollte in der Satzung geregelt werden. Kommt der Vorstand oder das Einberufungsorgan der Einberufung nicht nach, können die Mitglieder die Einberufung erzwingen.
Die außerordentliche Mitgliederversammlung
Das Gesetz macht keinen Unterschied zwischen ordentlicher und außerordentlicher Mitgliederversammlung. Es gelten dieselbe Einladungsformen und -fristen sowie dieselbe Beschlussfähigkeit. Den Unterschied machen die Vereinssatzungen.
Wie sind die Mitglieder und Funktionäre versichert?
Für die an der Mitgliederversammlung teilnehmenden Vereinsmitglieder besteht der volle Versicherungsschutz des jeweiligen Sportversicherungsvertrags. Der Hin- und Rückweg ist mitversichert.
Besteht die Kfz-Zusatzversicherung mit Rechtsschutz?
Fahrten mit privaten PKW sind im Rahmen der Kfz-Zusatzversicherung mit Rechtsschutz ebenfalls versichert. Lediglich Verträge mit den Vertraglichen Bestimmungen „Superschutz“ oder „Mindestschutz“ bieten für diese Fahrten keine Deckung. Ihr Versicherungsbüro berät Sie gerne.