Das Waffenrecht soll erneut verschärft werden. Der Deutsche Schützenbund nimmt hierzu Stellung.
Im Zuge der anstehenden Änderung des Waffenrechts, die durch die zwingende Umsetzung der EU-Feuerwaffenrichtlinie in nationales Recht nötig geworden ist, hat sich zuletzt der Bundesrat mit dem neuen Gesetzentwurf (3. WaffRÄndG)beschäftigt. Auf Basis des vorher bereits bekannten Kabinettsentwurfs hat der Bundesrat leider weitere Verschärfungen der Neuregelungen beschlossen.
Die vorgeschlagenen Änderungen des Bundesrats (Bundesratsdrucksache 363/19 (B)) fließen nun in das weitere parlamentarische Gesetzgebungsverfahren ein. Dazu wird in der kommenden Woche (Dienstag, 17.10.2019) der neue Gesetzentwurf in erster Lesung im Bundestag behandelt. Es wird erwartet, dass der Gesetzentwurf dann direkt an die relevanten Ausschüsse des Bundestags zur Behandlung verwiesen wird, in denen er dann evtl. bereits in der Folgewoche auf der Agenda stehen wird.
Der Deutsche Schützenbund hat diese neuen Entwicklungen zum Anlass genommen, eine aktuelle Stellungnahme zu den geplanten Änderungen des Waffenrechts zu erarbeiten und damit die politischen Entscheidungsträger auf Bundesebene auf den dringenden Handlungsbedarf hinzuweisen. Die Stellungnahme finden Sie hier. In der Stellungnahme sind noch einmal die aus Sicht des Deutschen Schützenbundes zentralen Kritikpunkte an der Gesetzesänderung wiedergegeben, die zu einem erheblichen bürokratischen und damit auch finanziellen Mehraufwand führen, dabei deutlich über die geforderte 1:1-Umsetzung der EU-Feuerwaffenrichtlinie hinausgehen, und damit eine tiefe Unzufriedenheit bei den betroffenen Verbänden und ihren Mitgliedern auslösen.
Der Deutsche Schützenbund wird sich deshalb weiter mit Nachdruck direkt bei den politischen Entscheidern für die berechtigten Interessen seiner Mitglieder als Legalwaffenbesitzer, vor allem aber auch als ehrenamtlich und sozial engagierte Mitglieder unserer Gesellschaft, einsetzen. Dazu standen und stehen weiterhin viele Gespräche im politischen Berlin auf der Tagesordnung, um in engem Schulterschluss mit den weiteren betroffenen Sport-, Jagd-, Sammler-Verbänden für unsere Interessen zu sensibilisieren, unsere Positionierung zum aktuellen Gesetzentwurf zu verbreiten und damit möglichst weitere Erschwernisse bei der Ausübung unseres Sports abzuwenden.