Wir alle sind auf ihre Entscheidungen, ihr Mitwirken und ihr Dasein angewiesen. Engagieren Sie sich für den Sport in NRW.
Ihre Anwesenheit ist Pflicht bei Ligawettkämpfen und jeder Verein, welcher in der Liga aktiv ist, muss einen stellen. Die Kampfrichter sind die Schiedsrichter unserer Wettkämpfe und lieber sollte jeder Verein einen ausgebildeten Kampfrichter zu viel, als einen zu wenig haben. Das Knowhow und der vielfältige Einsatz eines Kampfrichters hilft jedem Verein bei seiner sportlichen Arbeit. Die einzigen Vorraussetzungen, die Sie mitbringen müssen sind Volljährigkeit, eine Erste-Hilfe, welche nicht älter als zwei Jahre ist und jede Menge Interesse und Engagement.
Die Teilnehmenden sollen intensiv in Teil 0 der Sportordnung des DSB in der jeweils gültigen Fassung (SpO) eingearbeitet werden. Auf den Teil 0 fußen alle weiteren Spezialteile der SpO.
Als Vorbereitung für diesen Lehrgang erhalten die Teilnehmenden eine Hausarbeit, die ihnen ca. 3 Wochen vor Lehrgangsbeginn zugesandt wird. Diese ist zu Beginn des 1. Lehrgangstages bei der Lehrgangsleitung abzugeben. Im Lehrgang selbst soll den Teilnehmenden vermittelt werden, was an den verschiedenen Wettkampfsituationen zu tun ist.
Das Lehrgangswochenende schließt ab mit einer Prüfung im Multiple-Choice-Verfahren. Diese Prüfung berechtigt die erfolgreich Absolvierenden zur Teilnahme an den späteren Tageslehrgängen zur Kampfrichter-Aus- und Fortbildung in den Spezialteilen, bei denen dann das Spezialwissen in den einzelnen Waffenarten und -Disziplinen vermittelt wird. Es handelt sich um eine schriftliche Prüfung, die für die Grundlizenz aus mindestens 30 Fragen zum Teil 0 besteht.