Wir alle sind auf ihre Entscheidungen, ihr Mitwirken und ihr Dasein angewiesen. Ihre Anwesenheit ist Pflicht bei Ligawettkämpfen und jeder Verein, welcher in der Liga aktiv ist, muss einen stellen.
Die Kampfrichter sind die Schiedsrichter unserer Wettkämpfe und lieber sollte jeder Verein einen ausgebildeten Kampfrichter zu viel, als einen zu wenig haben. Das Knowhow und der vielfältige Einsatz eines Kampfrichters hilft jedem Verein bei seiner sportlichen Arbeit. Die einzigen Vorraussetzungen, die Sie mitbringen müssen sind Volljährigkeit, eine Erste-Hilfe, welche nicht älter als zwei Jahre ist und jede Menge Interesse und Engagement.
Der Kampfrichter B – Liga – erhält eine grundlegende Schulung in Teil 0 der Sportordnung und wird speziell für Ligawettbewerbe ausgebildet. Als „Spielleiter und Schiedsrichter“ eines Ligawettkampfes muss er objektive Entscheidungen im Sinne der Liga- und Sportordnung treffen und dadurch einen reibungslosen Wettkampfablauf gewährleisten. Darüber hinaus wird der sensible Umgang mit Sportlern eine Rolle spielen. Eine Erweiterung der B-Lizenz in den disziplinspezifischen Teilen ist jederzeit möglich.
Oder es geht noch einen Schritt weiter
Als Aufbaumodul zum KR-B Liga werden die Teilnehmer dieser Ausbildung nach erfolgreichem Abschluss die Erweiterung der B Lizenz auf Gewehr erhalten. Selbstverständlich steht das Verhalten auf dem Schießstand, der Einsatz an verschiedenen Organisationsstellen eines Wettbewerbs sowie die sachgerechte Anwendung der Sportordnung im Mittelpunkt dieses Seminars. Das praktische Kennenlernen einzelner Einsatzmöglichkeiten als Kampfrichter, wird im Rahmen der praktischen Hospitationseinsätze bei den Landesmeisterschaften ermöglicht.
Im September diesen Jahres müssen Sie oder ein engagiertes Vereinsmitglied lediglich zwei Tage Lehrgangszeit investieren, sowie sich für praktische Hospitationen bereithalten und eine Prüfung ablegen.