Zum wiederholten Male haben Unbekannte versucht, mit gefälschten Unterschriften auf Überweisungsträgern Vereinskonten "leer zu räumen"!
Erst kürzlich wurde diese Masche beim Konto des Schützenkreises Beckum versucht. Mit einer Summe von mehreren tausend Euro war ein gefakter Überweisungsträger aufgetaucht. Als Geldempfänger war ein Konto bei einer dubiosen Bank im unerreichbaren Ausland angegeben. Nur der Aufmerksamkeit einer Bankangestellten ist es zu verdanken, dass kein Schaden entstanden ist. Bei Gesprächen mit Sicherheitsexperten der Bank wurde bekannt, dass solche Konten nur kurzfristig für etwa 24 Stunden eingerichtet werden. Danach werden die eingegangenen Summen in bar abgehoben und das Konto wird aufgelöst. Eine Rückbuchung ist nicht möglich. Geld und Kontoinhaber verschwinden spurlos.
Eine weitere Variante ist die Benutzung von kurzfristig für einen angeblich caritativen Zweck gemieteten Konten in Deutschland. Den meist ahnungslosen und gutgläubigen Kontoinhabern wird eine großzügige Summe als Dankeschön bzw. Miete für diese Hilfeleistung versprochen. Auch hier wird das Konto nach wenigen Stunden leergeräumt und die Unbekannten sind unerkannt spurlos verschwunden. Bei Rückbuchungen der geschädigten Vereine innerhalb der jeweiligen Frist haften dann die Kontoinhaber, so dass ein doppelter Schaden entsteht.
Sicherheitsexperten warnen davor, Dokumente mit Unterschriften online zu veroffentlichen, z. B Einladungen oder Protokolle auf der Homepage. Auch der Versand solcher Dokumenten per eMail sei nicht sicher.
Die Experten empfehlen, bei Versand von eMails bzw. Online-Veröffentlichung von Dokumenten lediglich mit einem "gez. Name" zu unterzeichnen. Ebenso sollten Vereine das Prinzip der zwei Unterschriften bei händischen Überweisungen mit der Bank absprechen und konsequent praktizieren.
Vizepräsident Arnold Kottenstedde